Wie geht es nach dem 2. April mit den Corona-Regeln in Deutschland weiter? Wie setzen die Bundesländer die sogenannte Hotspot-Regel um? Darüber beraten am Montag die Gesundheitsminister von Bund und Ländern.
Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern beraten am heutigen Montag (28. März 2022) über die Hotspot-Regel für schärfere Corona-Maßnahmen. In den Landesregierungen herrscht Uneinigkeit in der Frage, ob die rechtlichen Voraussetzungen zur Feststellung von Hotspots derzeit erfüllt sind oder nicht.
Nun ist ein Beschlussentwurf aufgetaucht, der vorsieht, die aktuellen Regeln bis Anfang Mai zu verlängern. Das berichtet der "Business Insider", dem der Entwurf vorliegt.
Update vom 28.03., 13 Uhr: Gesundheitsministerkonferenz will Regeln verlängern - das gilt nach dem 2. April
Wie der Entwurf der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vorsieht, werden folgende Regeln wohl bis Anfang Mai verlängert:
- Maskenpflicht in Innenräumen
- 2G/3G-Regeln in Restaurants und Bars
- Obergrenzen für Besucher*innen und Teilnehmende bei Veranstaltungen
Einige Länder hatten bereits die Übergangsregelung genutzt und die bestehenden Regeln bis zum 2. April verlängert, nachdem die Maßnahmen eigentlich zum 20. März ausgelaufen waren. "Gerade mit Blick auf die derzeitige Infektionslage benötigen die Länder robuste Befugnisse für die erforderlichen Schutzmaßnahmen. Dem wird § 28a IfSG in seiner derzeitigen Fassung nicht gerecht", heißt es in dem Beschlussentwurf. Mehrere Bundesländer kritisieren unklare gesetzliche Vorgaben, die es erschweren, die geplanten Basisschutzmaßnahmen und Hotspot-Regelungen gut umzusetzen. Auch Bayern befindet sich unter den Kritikern.
Was den Gesundheitsminister*innen der Länder offenbar auch fehlt, ist eine Definition, ab wann Hotspot-Regeln beschlossen werden können: „Für das Bestehen eines ‚Hot Spots‘ müssen geeignete Kriterien klar und vollziehbar vorgegeben werden. Die Kriterien des Gesetzes, wie zum Beispiel ‚erhöhte Pathogenität‘ oder ‚besonders hohe Anzahl von Neuinfektionen/besonders starker Anstieg an Neuinfektionen‘ oder ‚Überlastung der Krankenhauskapazitäten‘, sind ohne weitere Erläuterung und Vorgaben nicht rechtssicher handhabbar und lassen divergierende Anwendungen in den Ländern befürchten. Hier sollten zumindest weitergehende Auslegungshinweise gegeben werden, ohne dass konkrete Grenzwerte festgelegt werden.“ Nach dem Willen der GMK soll auch klargestellt werden, dass ein ganzes Bundesland zum Hotspot erklärt werden kann. Die gesetzlichen Grundlagen sollen konkretisiert und geschärft werden - das ist der Hintergrund für die Verlängerung.
Lauterbach will Ländern vier Kriterien für Hotspots vorschlagen
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will den Ländern vier Kriterien zur Bestimmung von Corona-Hotspots vorschlagen. "Ich werde am Montag die Gesundheitsminister der Länder darüber informieren, was aus meiner Sicht die Kriterien sind, nach denen die Länder die Hotspots bestimmen können", sagte der SPD-Politiker am Sonntag im Sender Bild TV mit Blick auf die für den Nachmittag geplante Schalte der Gesundheitsministerkonferenz (GMK).
Die Anordnung der Maskenpflicht von der gesetzlich verbindlichen Vorgabe auf die Ausübung des Hausrechts im Handel zu verlagern, bestärkt die, welche schon bis jetzt aggressiv bis hin zum Mord die Beschäftigten attackiert haben.
Der Staat erläßt unscharfe Regeln, was vermehrt Anlaß zum Streit geben, aber auch die Zahl vermeidbarer Gerichtsverfahren sinnlos in die Höhe treiben wird.
Welche rechtliche Grundlage dient eigentlich momentan noch für die massiven Eingriffe in die Grundrechte? Das Grippevirus ist 5 mal tödlicher, die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind vor allem deswegen überlastet, weil ständig eigentlich gesundes Personal aufgrund staatlichen Verordnungen daheim bleiben muss. Das als Begründung für weitere, strengere staatliche Verordnungen zu nutzen ist doch ein schlechter Schildbürgerstreich. Wir sollten doch inzwischen genug Referenzen haben, was passiert, wenn weitgehend gelockert wird. Dänemark oder Niederlande machen es doch vor. Aus welchen Gründen sollte man die Ergebnisse nicht auf Deutschland übertragen können?
Nach welchen verlogenen Zahlen richten wir uns?
Wer prüft die angegebenen Zahlen?
Wer übernimmt die Verantwortung und trägt
die Konsequenzen bei falscher Datenlage?
Im Klartext: Wenn genug gesundes Personal wegen eines positiven Schnelltests grundlos nach Hause geschickt wird, wird eine Hotspotregelung eingeführt, um noch mehr Personal grundlos nach Hause zu schicken statt einfach mit der sinnlosen Testerei aufzuhören.
Die freiwillig tragbare Maske schützt doch, die freiwillige Impfung schützt doch, der freiwillige Abstand schützt doch, da kann doch niemand Probleme damit haben, die Regeln aufzuheben, wenn das alles so gut schützt - oder?