Von Kindergeld bis Rente - in vielen Bereichen gibt es 2019 in Deutschland Änderungen. Wir haben die neuen Gesetze und Bestimmungen für Sie im Überblick.
Bald bricht das Jahr 2019 an: Somit ändern sich auch wieder allerlei Verordnungen, Gesetze und Bestimmungen in Deutschland - unter anderem das Kindergeld und die Rente - inFranken.de behält den Überblick bei den Änderungen 2019.
2019: Was ändert sich im neuen Jahr?
Die Regelungen zum Kindergeld werden überarbeitet. Zum 1. Juli 2019 erhöht sich das Kindergeld um zehn Euro pro Kind. Für das erste sowie das zweite Kind werden somit 204 Euro ausgezahlt. Für das dritte Kind gibt es 210 Euro, für jedes Weiterte 235 Euro. Zusätzlich wird der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht. Der Grundfreibetrag für Steuerzahler steigt ebenfalls: Dieser wird von 9000 Euro auf 9168 Euro erhöht.
Auch beim Thema Rente verändert sich etwas: Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, sollen einen zusätzlichen Rentenpunkt abgerechnet bekommen. Diese Änderung hängt damit zusammen, dass das Rentenniveau bis 2025 bei mindestens 48 Prozent bleiben soll. Bis dahin darf der Beitragssatz somit auf höchstens 20 Prozent steigen. Zudem soll in der Berechnung der Erwerbsminderungsrente nicht mehr davon ausgegangen werden, dass Empfänger bis zum 62. Lebensjahr arbeiten beziehungsweise gearbeitet haben. Dies soll flexibler und individueller bearbeitet werden.
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Der Mindestlohn steigt
Das dürfte die Arbeitnehmer freuen: Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1.Januar an: Statt bisher 8,84 Euro, gibt es 2019 42 Cent mehr, also 9,19 Euro. Die Erhöhung gilt allerdings nur bis zum 31. Dezember. Danach im Jahr 2020 ist dann erneut eine Anhebung geplant. Dieses Mal um 16 Cent auf dann 9,35 Euro.
Von der Steuer absetzen
Auch bei der ungeliebten Steuererklärung gibt es im Jahr 2019 einige Änderungen. Mit der Erhöhung der Einkommensgrenzen um 1,84 Prozent soll die Inflationsrate 2018 berücksichtigt werden. Zum anderen. Außerdem steigt der Grundfreibetrag: Bei Ledigen auf 9.000 Euro, Ehepaaren steht das doppelte Einkommen, also 18.000 Euro, steuerfrei zu.
Wer sich 2018 für die Arbeit ein Handy, ein Notebook oder ein Tablet gekauft hat, kann das 2019 leichter von der Steuer absetzen. Bislang lag die Nettogrenze bei 410, im nächsten Jahr wird diese auf 800 Euro angehoben.