Für die Umwelt: Aldi, Lidl und Co. verlangen mehr Pfand - Kunden müssen draufzahlen
Autor: Dunja Neupert-Kalb
Berlin, Donnerstag, 10. Januar 2019
Das neue Verpackungsgesetz bring einige Neuerungen mit sich. So müssen Kunden in vielen Supermärkten und Discountern zukünftig mehr Pfand bezahlen. Speziell Getränke, die davor pfandfrei waren, sind betroffen. Einige Flüssigkeiten bleiben noch verschont.
Neues Jahr, neue Gesetze - und auch neue Pfandregelungen. Der Umwelt zuliebe ist seit dem 1. Januar 2019 das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Dieses soll Recycling fördern und Verpackungsabfälle in Deutschland verringern. Für Verbraucher macht sich das vor allem dadurch bemerkbar, dass sie in Supermärkten, Discountern oder auch am Kiosk künftig noch mehr für Getränke-Pfand bezahlen müssen.
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Waren Frucht- oder Gemüse-Nektare mit Kohlensäure, wie beispielsweise Apfelschorlen aus Nektar sowie Mischgetränke mit einem Molkeanteil von mindestens 50 Prozent, pfandfrei, werden für Einweg-Verpackungen solcher Getränke jetzt 25 Cent Pfand fällig. Das heißt als Verbraucher bezahlen wir künftig 25 Cent pro Einweg-Flasche mehr, bekommen diese aber bei Rückgabe im Handel zurückerstattet. Das erste Einweg-Pfand, das im Jahr 2003 in Kraft trat, war das sogenannte "Dosenpfand".
Einweg-Pfand ab Januar: Recycling statt Restmüll
Auch auf die Verpackungen von einigen Energydrinks oder Vanillemilch gilt ab Januar Pfandpflicht, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Klares Ziel dabei: Verbraucher sollen dazu animiert werden, mehr Getränkeverpackungen zu recyceln statt in den Restmüll zu werfen. Weiterhin vom Pfand ausgenommen bleiben Säfte, Wein und Spirituosen. Ebenso die Verpackungen von Säuglings- und Kleinkindernahrung. Getränkekartons, wie Tetra Pak oder die Verpackung von "Capri Sun" bleibt ebenfalls pfandfrei.
Pfandregelungen von Ein- und Mehrweg im Überblick: