Ob beim Shopping, im Restaurant oder im Job: Millionen Menschen in Deutschland berichten von Alltagsdiskriminierung. Musliminnen mit Kopftuch sind stärker betroffen als andere Gruppen.
Jeder achte Mensch in Deutschland hat innerhalb eines Jahres Diskriminierung erlebt. Laut einer repräsentativen Untersuchung sind Menschen mit ungerechtfertigter Ungleichbehandlungen häufig auch dort konfrontiert, wo sie als Kundinnen und Kunden unterwegs sind - etwa beim Einkaufen, in der Bank, im Restaurant oder am Eingang zum Club. Das zeigen Daten des Sozio-Ökonomischen Panels (SOEP), einer beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung angesiedelten repräsentativen Wiederholungsbefragung, an der sich jährlich etwa 30.000 Menschen bundesweit beteiligen.
Die Teilnehmer der Befragung waren unter anderem gefragt worden, ob und wenn ja wo sie in den zurückliegenden zwölf Monaten diskriminiert worden seien. Außerdem sollten sie selbst einschätzen, was wohl Hintergrund der Ungleichbehandlung war.
Sondersituation durch die Pandemie
Die Autoren der Untersuchung weisen darauf hin, dass bei der Interpretation der Ergebnisse zu berücksichtigen sei, dass sich die berichteten Diskriminierungserfahrungen auf den Zeitraum zwischen Mai 2021 und Januar 2023 beziehen, als das Leben in Deutschlands stark durch die Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie geprägt war.
Ataman: Belastungsprobe für Deutschland
Den Angaben zufolge berichteten insgesamt 13,1 Prozent der Menschen davon, in den zurückliegenden zwölf Monaten Diskriminierung erlebt zu haben. Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, erzählt exemplarisch von einer Frau, die sich im Supermarkt aufgrund ihrer Hautfarbe diskriminiert fühlte. Eine Angestellte habe den Kinderwagen der Frau ohne erkennbaren Anlass durchsucht und dies mit den Worten begründet: «Sorry, aber so eine wie Sie hat erst neulich hier geklaut, da muss ich eben sichergehen.»
Eine Gesellschaft, in der sich neun Millionen Menschen als Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse fühlten, sei «instabil und anfällig», sagt Ataman. Die Studie zählt als Folgen von Diskriminierung etwa geringere Lebenszufriedenheit, schlechtere Gesundheit, psychische Belastung und ein sinkendes Vertrauen in den Staat auf.
Ataman war im Juli 2022 vom Bundestag für fünf Jahre zur Antidiskriminierungsbeauftragten gewählt worden. Laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist eine einmalige Wiederwahl möglich.
Rassistische Gründe
Die eigene ethnische Herkunft beziehungsweise rassistische Gründe werden von Menschen mit Diskriminierungserfahrungen am häufigsten (41,9 Prozent) als Diskriminierungsmerkmal genannt. Gut jeder vierte Betroffene nennt das Aussehen (25,9 Prozent). Aufgrund des Geschlechts oder der Geschlechtsidentität fühlten sich 23,8 Prozent diskriminiert. 13,9 Prozent der Menschen, die von Diskriminierung berichteten, nannten eine Behinderung oder chronische Krankheit als Diskriminierungsmerkmal.