Die FDP sieht keine Notwendigkeit, die Schuldenbremse wegen der Hochwasserhilfen auszusetzen. Die Kosten könnten aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden.
Die FDP sieht ein Aussetzen der Schuldenbremse in diesem Jahr wegen Hilfen für Opfer der Hochwasser-Katastrophe im Ahrtal vom Tisch. FDP-Fraktionschef Christian Dürr sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Nach der abschließenden Rechnung des Bundesfinanzministeriums ist ein Notlagenbeschluss fürs Ahrtal nicht notwendig. Die Fluthilfen können regulär aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.»
Im Bundeshaushalt 2023 dürfte ein einstelliger Milliardenbetrag übrig bleiben, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Kreisen des Finanzministeriums erfuhr. Der Bund habe 2023 die vorgesehenen Haushaltsmittel nicht ausgeschöpft. Damit stünden Mittel für den Aufbauhilfe-Fonds zum Ahrtal ohne weitere Sparmaßnahmen zur Verfügung, hieß es.
Dürr sprach von einer guten Entwicklung. «Ein Aussetzen der Schuldenbremse ließe sich nur rechtfertigen, wenn der Staat in einer Notsituation akut überfordert ist. Das ist aber - zum Glück - nicht der Fall. Als FDP-Fraktion hätten wir ohnehin große rechtliche Bedenken, für diesen vergleichsweise kleinen Betrag zusätzliche Schulden aufzunehmen. Aus meiner Sicht ist damit ein Aussetzen der Schuldenbremse für dieses Jahr vom Tisch.»
2,7 Milliarden geplant
Im Bundeshaushalt 2024 sind 2,7 Milliarden Euro an Hilfen für Opfer der Hochwasser-Katastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 geplant. Die Bundesregierung prüft, ob dafür erneut die Schuldenbremse ausgesetzt werden soll - Politiker aus den Koalitionsfraktionen SPD und Grünen fordern das.
Auch später im Jahr könnte die Schuldenbremse noch ausgesetzt werden - nämlich falls für die Unterstützung der Ukraine deutlich mehr Geld nötig sein sollte, als jetzt absehbar ist.
Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse sieht nur eine eng begrenzte Nettokreditaufnahme vor. Sie kann aber im Fall von Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Notlagen ausgesetzt werden, wenn die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt wird.
In einer Anhörung des Haushaltsausschusses des Bundestags wurde die Frage, ob die Finanzlage des Bundestags durch die Flut im Ahrtal auch im Jahr 2024 erheblich beeinträchtigt wird, unterschiedlich bewertet.