Bauernpräsident Joachim Rukwied drohte vor der Sitzung mit neuen weitreichenden Protesten ab Montag, sollten die geplanten Subventionskürzungen nicht zurückgenommen werden. Die bisherigen Proteste seien das «Vorbeben» gewesen, warnte er.
Mit der Bereinigungssitzung fand die Hängepartie um den Haushalt am Donnerstag ihren vorläufigen Höhepunkt. Nach dem Verfassungsgerichtsurteil hatte der Haushaltsausschuss im November entschieden, den Etat 2024 zunächst nicht abschließend zu beraten. Das wurde nun nachgeholt.
In der mehr als neunstündigen Sitzung beschlossen die Haushälter noch einige Änderungen am Entwurf von Finanzminister Christian Lindner (FDP). Unter anderem wird es einen zuvor geplanten Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit an den Bundeshaushalt in Höhe von 1,5 Milliarden Euro 2024 nun nicht geben. Grund sei ein besserer Jahresabschluss im Bundesetat 2023, der finanziellen Spielraum schafft, sagten Ampel-Politiker. «Die Ampel scheint eingesehen zu haben, dass die Sozialversicherungen kein Selbstbedienungsladen sind», kommentierte der Chefhaushälter der Union, Christian Haase.
Außerdem soll die geplante Verschärfung von Sanktionen beim Bürgergeld auf zwei Jahre befristet werden. Vorgesehen ist, dass Jobcenter Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate streichen dürfen, wenn die Betroffenen zumutbare Jobs immer wieder verweigern. Um die Bauwirtschaft anzukurbeln, will die Koalition in den nächsten Jahren eine Milliarde Euro zusätzlich in den klimafreundlichen Neubau investieren.
Aussetzung der Schuldenbremse vorerst vom Tisch
Aus den Überschüssen des Etats 2023 sollen auch Hilfen über 2,7 Milliarden für Opfer der Hochwasser-Katastrophe im Ahrtal finanziert werden. Zunächst hatte sich die Koalition die Option offengehalten, für diese Gelder erneut eine Notlage zu erklären und die Schuldenbremse auszusetzen. Das sei nun nicht nötig, hieß es.
Doch ganz sicher ist noch nicht, dass die Schuldenbremse nach mehreren Jahren mit Ausnahmen 2024 wieder eingehalten wird. SPD, Grüne und FDP haben vereinbart: Sollte später im Jahr mehr Geld zur Unterstützung der Ukraine nötig werden - zum Beispiel, weil US-Hilfen ausfallen -, könnte man doch zusätzliche Kredite genehmigen.
Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse sieht nur eine eng begrenzte Nettokreditaufnahme vor. Im Fall von Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Notlagen kann sie aber ausgesetzt werden, wenn die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt wird.
Weiter Kritik an Kürzungen
Die Organisation One und andere Verbände kritisieren, die Entwicklungszusammenarbeit solle im Vergleich zu 2023 insgesamt um knapp zwei Milliarden Euro gestutzt werden. Der Europa-Direktor von One, Stephan Exo-Kreischer, bezeichnete dies als «fatale Trendwende». Er bemängelte, dass die Abgeordneten in der Bereinigungssitzung kaum versucht hätten, sich den geplanten Kürzungen entgegenzustellen. Verkehrsverbände kritisieren geplante Kürzungen von Mitteln für den Schienengüterverkehr sowie für den Radverkehr.