EM 2024: Strafe für Deutschlandflaggen droht - diese Fahnen sind eigentlich verboten

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Die EM soll ein weiteres Sommermärchen in Schwarz-Rot-Gold werden. Jedoch dürfen eigentlich nicht alle Deutschlandfahnen zur Unterstützung benutzt werden.

Millionen Fans in Deutschland fiebern dem Auftaktspiel der Europameisterschaft 2024 zwischen Deutschland und Schottland entgegen. Neben Trikots und Schals sind besonders Fahnen als Fanartikel beliebt. Allerdings dürfen nach Angaben des Bundesinnenministeriums nicht alle Deutschlandfahnen von Privatpersonen genutzt werden. Konkret geht es dabei um die sogenannten Bundesdienstflaggen, auf denen der Bundesadler abgebildet ist.

"Nur amtliche Stellen des Bundes dürfen seine Hoheitszeichen verwenden", so das Innenministerium. "Neben dem Bundeswappen und dem Bundesadler gehören dazu auch das Bundessiegel und die Bundesdienstflagge." Auch die Nutzung von Flaggen mit Bundesadler, die der Bundesdienstflagge zum Verwechseln ähnlich sehen, ist verboten. "Die Verwechslungsgefahr liegt dann vor, wenn bei einem unbefangenen Dritten unter Anlegung des Drei-Sekunden-Blicks der Eindruck entsteht, dass es sich um ein Dienstgebäude des Bundes oder eine amtliche Tätigkeit handelt", so das Protokoll Inland der Bundesregierung. "Als reine Fantasiegebilde erkennbare "Adler"-Flaggen können ohne Ahndungsgefahr genutzt werden." 

Nutzung von Flagge mit Bundesadler wird bei Großereignissen meist nicht geahndet

Bei Großereignissen wie der Europameisterschaft wird die Nutzung von Deutschlandfahnen mit dem Bundesadler jedoch nicht geahndet. Bei solchen Ereignissen könne die Nutzung der Bundesflagge als Ausdruck der nationalen Verbundenheit als "sozialadäquat" geduldet werden, heißt es weiter. Der Missbrauch und die Entwertung der Bundesflagge sind aber auch während besonderer Großereignisse untersagt. Verstöße gegen die Regelung zur Nutzung von Flaggen mit Bundesadler können dem Gesetz zufolge mit einer Geldstrafe von bis zu 1000 Euro geahndet werden, weshalb die Flaggen direkt nach der EM entsorgt werden sollten.

Die Nutzung der Deutschlandflagge ohne den Bundesadler ist jedoch unproblematisch und vom Grundgesetz gewollt. Ob eine dauerhafte Beflaggung an Fassaden, in Fensterrahmen oder am Fahrzeug rechtens ist, müsse im Einzelfall beurteilt werden.

Wie der ADAC im Vorfeld der EM mitteilte, sind Fanartikel zur Fußball-EM am Auto erlaubt, solange die Verkehrssicherheit nicht eingeschränkt wird. Deshalb dürfen Fanartikel nicht an den Scheinwerfern, Blinkern oder Bremsleuchten angebracht werden. Auch die Sicht sämtlicher Verkehrsteilnehmer darf nicht beeinträchtigt werden. Der ADAC weist außerdem darauf hin, dass Autokorsos streng genommen verboten sind. Diese würden bei Hochzeiten oder Sportereignissen von der Polizei jedoch meistens geduldet. 

Vorschaubild: © Axel Heimken (dpa)