Ein parteiübergreifender Vorschlag zum Thema Schwangerschaftsabbrüche sorgt bei der Union für Unmut. Besonders eine Unterschrift unter dem Entwurf sorgt für Verärgerung.
Die CDU/CSU-Opposition im Bundestag reagiert empört auf den Vorstoß einer Gruppe von Abgeordneten zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen innerhalb der ersten drei Monate. Unionsfraktionschef Friedrich Merz kritisierte dabei vor allem Bundeskanzler Olaf Scholz, der den Gesetzentwurf als SPD-Abgeordneter mitgezeichnet hat.
"Ich bin wirklich entsetzt darüber, dass derselbe Bundeskanzler, der immer wieder vom Zusammenhalt, vom Unterhaken und von Gemeinsinn spricht, mit auf der Liste dieses Gruppenantrages mit seiner Unterschrift erscheint.", so Merz.
SPD wirft Merz Desinteresse an Anliegen von Frauen vor
Mit dem Vorstoß solle versucht werden, "den Paragrafen 218 jetzt noch im Schnellverfahren zum Ende der Wahlperiode abzuschaffen", sagte Merz. "Das ist skandalös, was der Bundeskanzler da macht." Es handele sich um ein Thema, "das wie kein zweites das Land polarisiert, das wie kein zweites geeignet ist, einen völlig unnötigen weiteren gesellschaftspolitischen Großkonflikt in Deutschland auszulösen".
Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, kritisierte Merz dafür, dass er bedeutende Themen, die Frauen betreffen, nicht ernst nehme. "Seine Vorwürfe spalten unser Land, sind ideologisch aufgeladen und inakzeptabel."
Mast betonte, dass wesentliche Bestimmungen, wie die Beratungspflicht, unverändert blieben. "Es ist wichtig, dass Schwangerschaftsabbrüche von ungewollt schwangeren Frauen entkriminalisiert werden. Darauf warten die Frauen und die breite Mitte der Gesellschaft", erklärte Mast.
Abbrüche bis zur 12. Woche sollen rechtmäßig werden
Der aktuelle rechtliche Status von Schwangerschaftsabbrüchen ist durch den Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches bestimmt, der sie als rechtswidrig einstuft. Dennoch bleibt ein Abbruch in den ersten zwölf Wochen straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ohne Strafe erfolgt ein Abbruch auch aus medizinischen Gründen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Seit Jahren gibt es Debatten über die mögliche Abschaffung des Paragrafen 218.
Gemäß dem Vorschlag der Abgeordneten sollen Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche rechtmäßig werden. Die Pflicht zur Beratung würde bestehen bleiben, jedoch entfällt die bisher geltende Wartefrist von drei Tagen zwischen Beratung und Eingriff. Wenn künftig eine Abtreibung ohne Vorlage eines Beratungsnachweises erfolgt, soll hierbei lediglich der Arzt oder die Ärztin strafrechtlich belangt werden, während die Frau straffrei bleibt.