Ein Paar aus Lehrerin und Ingenieur mit je 5.000 Euro brutto und zwei Kindern kann mit rund 678 Euro mehr rechnen. Eine alleinerziehende Pflegekraft mit 2.800 Euro brutto und zwei Kindern soll mit rund 468 Euro entlastet werden, eine alleinerziehende Erzieherin mit 3.200 Euro brutto und zwei Kinder mit rund 471 Euro und ein alleinerziehender Lehrer mit 5.000 Euro brutto und zwei Kindern mit rund 496 Euro.
Wie soll die Reform finanziert werden?
Die Gegenfinanzierung solle vor allem über eine Veränderung der «Reichensteuer» erfolgen, heißt es in einem Beschlusspapier. Der Reichensteuersatz soll gesplittet werden: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 EUR soll ein Steuersatz von 45 Prozent gelten, ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 EUR ein Satz von 47 Prozent. Derzeit liegt der Höchststeuersatz bei 45 Prozent und greift ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro.
«Wir machen unser Steuersystem gerechter», sagte Klingbeil. Die Höchstverdiener sollten einen größeren Anteil übernehmen. Eine Vermögensteuer ist hingegen nicht geplant.
Der DIW-Steuerexperte Stefan Bach schrieb auf der Plattform X mit Blick auf die vorgesehenen Änderungen bei der Einkommensteuer, dadurch würden Steuerpflichtige ab 256.000 Euro zu versteuerndem Einkommen belastet. Die Belastung steige auf 1.124 Euro pro Jahr ab einem zu versteuerndem Einkommen ab 300.000 Euro, auf 5.344 Euro pro Jahr ab 500.000 Euro und 15.894 Euro ab 1 Million Euro.
Veränderungen sind auch beim «Handwerkerbonus» vorgesehen. Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen soll von 20 Prozent auf 15 Prozent verringert werden - das bedeute von bis zu 1.200 Euro auf bis zu 900 Euro pro Jahr. Beim «Handwerkerbonus» werden Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt. Bisher sind 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar - das gilt für Arbeitskosten von bis zu 6.000 Euro pro Jahr. Die Steuerermäßigung beträgt also höchstens 1.200 Euro.
Außerdem soll zur Gegenfinanzierung der Pauschalsteuersatz bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent angehoben werden. Die Rentenkommission hatte jüngst noch vorgeschlagen, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus der Minijobs ganz abzuschaffen, außer für Schülerinnen und Schüler. CSU-Chef Markus Söder merkte nun zum Beschluss des Koalitionsausschusses an, wenn man Steuern auf etwas erhebe, «dann schafft man es nicht einfach ab». Merz kündigte an, über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen werde im Herbst entschieden. Von der Rentenkommission seien nicht steuerpolitische, sondern nur Rentenvorschläge erbeten worden. Der Vorstoß der Kommission war auf Kritik gestoßen - Söder warnte vor schweren Folgen vor allem für Gastronomie- und Tourismus-Unternehmen.
Warum geht der Bund auf die Länder zu?
Die Bundesregierung ist bei einer Reform der Einkommensteuer auf den Bundesrat angewiesen. Bund und Länder bekommen von den Einnahmen der Einkommensteuer einen Anteil von jeweils 42,5 Prozent, die Gemeinden 15 Prozent - bei einer Reform ist der Bund also auf die Zustimmung des Bundesrats angewiesen. Länder hatten vor dem Koalitionsausschuss vor Steuermindereinnahmen gewarnt. Die Koalition sagt nun zu, dass der Bund einige Steuerausfälle von Ländern und Kommunen ausgleicht.
Was waren die Streitpunkte?
Es ging es vor allem darum, welches Entlastungsvolumen eine Reform haben soll. Im Gespräch war ein Volumen von 20 bis 30 Milliarden Euro. Das hätte massive Anstrengungen bei der Gegenfinanzierung erfordert. Herausgekommen ist ein Volumen von zehn Milliarden Euro. Die Union lehnte einen höheren Spitzensteuersatz ab, weil diesen auch manche Betriebe zahlen. Die Union sprach sich auch gegen eine von der SPD geforderte höhere Erbschaftsteuer ab. Zur Erbschaftsteuer wird in diesem Jahr ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet, welches die Koalition zu einer Reform zwingen könnte. Umstritten war auch, in welchem Umfang Subventionen abgebaut werden.
Wie fallen die Reaktionen aus?
«Große Koalition, kleine Pläne», sagte Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler. Union und SPD hätten spürbare Einkommensteuer-Entlastungen versprochen - die Ergebnisse seien eine einzige Enttäuschung.
Die Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck sprach von einer Mogelpackung. «Das ist nur eine Mini-Reform. Am Ende wird sich das im Geldbeutel vieler Menschen fast nicht oder in Kombi mit der Anhebung bei der Rentenversicherung sogar negativ auswirken.» Der Grundfreibetrag der Steuer müsse ohnehin angepasst werden, auch das Kindergeld werde regelmäßig angepasst.
FDP-Bundesvize Henning Höne kritisierte: «Die Mini-Entlastung bei der Einkommensteuer wird durch höhere Steuern an anderer Stelle und mehr Beiträge für Krankenversicherung und Rente komplett aufgefressen.» DIHK-Präsident Peter Adrian sagte, die Anhebung der sogenannten Reichensteuer treffe vor allem mittelständische Personengesellschaften und Familienunternehmen.
Was ist bei der Steuererklärung geplant?
Die Abgabe der Steuererklärung soll vereinfacht werden. Dazu sollen die Finanzminister des Bundes und der Länder bis Herbst gemeinsame Vorschläge machen. In einem ersten Schritt will die Koalition eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung und eine Pflicht der Finanzämter zur Vergabe einer Steuernummer an Unternehmen innerhalb von maximal vier Wochen einführen.