Keine grüne Plakette mehr fürs E-Auto, keine Prüfaufkleber auf der Kaffeemaschine im Büro: Die Regierung beschließt Entlastungen um 600 Millionen Euro. Was sich für Verbraucher und Firmen ändert.
Die Bundesregierung hat eine lange Liste von Maßnahmen zum Bürokratieabbau beschlossen: etwa einfachere Regelungen für Taxiunternehmen, die Streichung regionaler LKW-Fahrverbote an Feiertagen wie Fronleichnam und grünes Licht für eine umfassende Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Taxifahrer ohne Ortskenntnisse möglich
Etliche Initiativen betreffen den Straßenverkehr. Nach dem Willen der Bundesregierung werden die Regeln für Taxi- und Mietwagenunternehmen vereinfacht und die Pflicht zu einem Nachweis von Ortskenntnissen abgeschafft. Dass die Fahrer sich künftig auf das Navigationssystem verlassen dürfen, ohne die Straßen auswendig zu wissen, gilt allerdings nicht bundesweit sofort, sondern wird von den Bundesländern entschieden. Sie können festlegen, ob Fahrerinnen und Fahrer diese Nachweise vorlegen müssen.
«Das schafft mehr Flexibilität vor Ort, erleichtert den Berufseinstieg und hilft den Unternehmen dabei, dringend benötigtes Fahrpersonal zu gewinnen», erklärte das Bundesverkehrsministerium.
Keine Lkw-Fahrverbote an regionalen Feiertagen
Gleichzeitig schafft die Bundesregierung Regeln ab, die bislang für Kopfschütteln gesorgt haben. So reicht künftig das Kennzeichen von E-Autos aus, um in Umweltzonen in Innenstädten fahren zu dürfen. Halter müssen dann keine grüne Plakette mehr besorgen und auf die Windschutzscheibe kleben.
Lkw sollen nicht mehr wegen regionaler Feiertage wie Fronleichnam, dem Reformationstag oder Allerheiligen stillstehen. Regionale Fahrverbote an diesen Tagen sollen abgeschafft werden.
Digitale Kommunikation mit dem Jobcenter
Zu den zehn Maßnahmen, die den Umgang mit den Behörden erleichtern sollen, gehört auch ein Änderungspaket für die Bundesagentur für Arbeit. Bei der Jobsuche soll künftig die Devise «Digital First» gelten. Das bedeutet ganz praktisch: Arbeitslose können künftig mit dem Jobcenter per E-Mail verbindliche Vereinbarungen treffen. Auch Pflichttermine beim Amt können künftig digital per Videoschalte erledigt werden.
Kein Prüfaufkleber auf der Kaffeemaschine mehr
Zustimmung fand auch ein Vorhaben aus dem Arbeitsministerium zum Abbau der Pflichten zur regelmäßigen Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte. Dies soll nur noch bei Gefährdungspotenzial vorgeschrieben sein. Bislang müssen elektrische Geräte - von der Kaffeemaschine bis zur Großanlage - in Büros alle zwei Jahre und in Werkstätten jährlich auf Funktionstüchtigkeit und Sicherheit überprüft und mit entsprechenden Aufklebern versehen werden.