Personalausweis und Reisepass - diese Änderungen sind geplant

3 Min

Die Bundesregierung wünscht sich weniger Bürokratie. Geplant sind große Neuregelungen beim Personalausweis und beim Reisepass. Ziel ist eine digitale Brieftasche.

Deutschland soll moderner, schneller und handlungsfähiger werden: Für dieses Ziel haben Bund und Länder sich im Winter auf eine umfassende Liste von Maßnahmen zum Bürokratieabbau geeinigt – "eine 'Föderale Modernisierungsagenda'."

Das Bundeskabinett hat nun konkrete Änderungen auf den Weg gebracht und Maßnahmen aus dieser Liste, die das Leben vereinfachen sollen: Das Smartphone soll als Ausweis dienen, ältere Menschen müssen ihren Personalausweis nicht mehr erneuern, und beim Umzug muss der neue Wohnort im Reisepass nicht mehr nachgetragen werden.

Neue Personalausweis-Regelung: Ältere Menschen sollen entlastet werden

Laut Gesetzentwurf für alle, die zum Zeitpunkt der Beantragung ihres aktuellen Personalausweises 70 Jahre oder älter waren. Wenn also der Ausweis eines heute 80-Jährigen im nächsten Jahr abläuft, weil die üblichen zehn Jahre Gültigkeit vorbei sind, muss er diesen nicht mehr verlängern. Die neue Regelung soll in Kraft treten, nachdem Bundestag und Bundesrat sie beschlossen haben und sie im Bundesgesetzblatt verkündet ist. Das könnte noch einige Monate dauern. Ursprünglich war ein Inkrafttreten zum kommenden Jahreswechsel vorgesehen.

Im Gesetzentwurf wird die Maßnahme begründet: "Hintergrund ist, dass mit steigendem Lebensalter die Gebrauchssituationen zurückgehen und gegebenenfalls die Neubeantragung gleichzeitig einen großen individuellen Aufwand bedeutet." Kurz gesagt: Man möchte ältere Menschen nicht mit unnötigen Behördengängen belasten. Auch die Bürokratie würde entlastet. Es wird grob davon ausgegangen, dass etwa 285.000 Neuantragsfälle pro Jahr wegfallen könnten.

Es gibt jedoch auch Einschränkungen. Wer in der EU reist, wo der Personalausweis ausreicht, sollte sicherheitshalber immer einen aktuell gültigen Ausweis dabeihaben, wird empfohlen. Der alte Ausweis kann hauptsächlich für "alltägliche Gebrauchssituationen" in Deutschland genutzt werden, wie Polizeikontrollen oder beim Gang zum Wahllokal. Und: Wer den abgelaufenen Ausweis weiterverwenden will, kann ihn dann nur noch ohne die Online-Funktion nutzen. Die Dokumentensicherheit mit dem im Personalausweis eingebauten Chip und andere "technische Sicherheitsmerkmale" sowie die Verwendbarkeit im EU-Ausland könnten nicht unbegrenzt gewährleistet werden, heißt es dazu.

Digitale Brieftasche auf dem Handy: Das soll sich beim Reisepass ändern

Bisher ist es so, dass bei einem Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Dorf der im Pass vermerkte Wohnort entsprechend geändert werden muss. Das bedeutet entweder einen Gang zum Bürgeramt oder, wenn regional angeboten, einen Online-Antrag zur Änderung.

Das soll künftig nicht mehr nötig sein. Der alte Wohnort kann im Pass bleiben. Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass rund 1,2 Millionen Ummeldungen wegfallen könnten mit einer geschätzten Zeitersparnis für Bürger von 20.300 Stunden.

Beide Regelungen sind Teil eines Gesetzentwurfs zur Einführung der sogenannten digitalen Brieftasche in Deutschland. Gemeint ist die sogenannte EUDI-Wallet. Die EU-Länder haben sich über eine EU-Verordnung dazu verpflichtet, dass jedes Mitgliedsland eine digitale Brieftasche (Wallet) für Ausweise auf dem Smartphone bereitstellen muss. In Deutschland soll das Projekt zum 2. Januar starten. Das Kabinett hat jetzt ein Gesetz zur rechtlichen Umsetzung auf den Weg gebracht. Darin geht es unter anderem darum, welche Behörden zuständig sind und welche Datenschutzregeln gelten sollen.

So soll der digitale Ausweis funktionieren

Wer sich einen Personalausweis-Zwilling auf die geplante App im Handy lädt, die derzeit noch entwickelt wird, soll sich damit problemlos gegenüber Behörden oder Dienstleistern im Netz ausweisen können. Online Anträge beim Amt stellen, Bankkonten eröffnen, Verträge abschließen, einkaufen und bestimmte Plattformen im Netz nutzen, wo das Alter nachgewiesen werden muss – solche Dinge sollen damit einfacher werden.

Perspektivisch wird der Plastik-Personalausweis ganz zu Hause bleiben können und das Smartphone auch bei Vor-Ort-Kontakt mit Polizei oder Behörden ausreichen, so der Plan. Schritt für Schritt sollen andere Identitätsnachweise wie der Führerschein hochgeladen werden können. Die Nutzung ist freiwillig.

Laut Bundesdigitalministerium entwickeln Hunderte Unternehmen bereits Anwendungen für das tägliche Leben auf Basis der Wallet. Sie werde um ein Vielfaches sicherer sein als derzeitige Identifikationssysteme wie etwa das Video-Ident-Verfahren, heißt es.

Mitsamt allen wichtigen Daten: Das passiert, wenn du dein Handy mit allen Ausweisen darauf verlierst

Die Wallet lasse sich sperren, heißt es von den Projektverantwortlichen. Sie weisen außerdem darauf hin, dass die App nicht ohne Pin, Gesichtserkennung oder Fingerabdruck gestartet werden kann. Zur konkreten Nutzung heißt es, es würden jeweils nur die Informationen geteilt, die tatsächlich benötigt würden.

Beispiel Alkoholkauf im Internet: Wenn ein Verkäufer sich mit Hilfe der Wallet bestätigen lassen will, ob ein Käufer schon 18 ist, könne nur das Alter offengelegt werden, nicht aber das komplette Geburtsdatum, das über den Personalausweis hinterlegt ist.

Wie wir künstliche Intelligenz einsetzen 
Vorschaubild: © Marijan Murat/dpa