Ein falscher Klick beim Online-Shopping – und schon ärgert man sich. Ab dem 19. Juni lässt sich das aber leichter korrigieren: Wer sich umentscheidet, kann Verträge künftig einfacher widerrufen. Unternehmen müssen dafür einen gut sichtbaren Widerrufsbutton auf Websites und in Apps anbieten. So soll es genauso leicht sein, einen Vertrag zu widerrufen, wie ihn abzuschließen. Gleichzeitig sollen versteckte Design-Tricks, die Nutzer zu ungewollten Entscheidungen verleiten, der Vergangenheit angehören.
Die Fußball-WM beginnt - mit neuen Regeln
Das Highlight für Fußballfans beginnt in diesem Jahr am 11. Juni, wenn die WM losgeht. Bei dem Turnier, das in den USA, Kanada und Mexiko ausgetragen wird, gibt es verschärfte Regeln. Wenn ein Spieler in einer Konfrontation mit dem Gegner seine Hand vor den Mund hält, kann das mit einer Roten Karte bestraft werden. Damit soll diskriminierendes Verhalten verhindert werden. Denn indem sie ihren Mund verdecken, wollen Fußballer häufig verschleiern, was sie sagen.
Auch Spieler, die den Platz aus Protest gegen eine Schiedsrichterentscheidung verlassen, können die Rote Karte sehen. Dies gilt auch für Offizielle, die Spieler auffordern, dies zu tun. Wenn ein Team so einen Spielabbruch verursacht, wird die Partie grundsätzlich für den Gegner gewertet.
Solarstrom teilen - ab Juni gibt es weniger Auflagen
Hauseigentümer können Solarstrom von ihrem Dach bald einfacher an Nachbarn im gesamten Viertel abgeben. Ab 1. Juni 2026 soll das sogenannte Energy Sharing unbürokratischer möglich sein. Die Neuregelung erlaubt die gemeinsame Nutzung erneuerbaren Stroms innerhalb lokaler Energiegemeinschaften. Wer lokal erzeugten Strom übrig hat, kann diesen an Nachbarn im eigenen Quartier verkaufen und wird von vielen Pflichten klassischer Energielieferanten befreit. Anders als beim Mieterstrom geht es also nicht um eine Vollversorgung.
Ganz ohne Pflichten geht es nicht, unter anderem ist eine viertelstündige Messung der Stromerzeugung und -nutzung vorgesehen. Zudem schreibt der Gesetzgeber den Abschluss zweier Verträge vor – eines Stromliefervertrags und eines Vertrags mit Details zur gemeinsamen Nutzung.
Genauere Kennzeichnungen bei Milchprodukten
Am 14. Juni tritt eine neue Verordnung für Milchprodukte in Kraft. "Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird durch die neue Milchproduktqualitätsverordnung vor allem die Kennzeichnung genauer und verständlicher", sagt Daniela Krehl, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.
Für die Angabe "laktosefrei" gebe es jetzt eine genaue Grenze. Ein Milchprodukt dürfe nur dann als "laktosefrei" bezeichnet werden, wenn es weniger als 0,1 Gramm Laktose pro 100 Gramm enthält. Der Wert müsse künftig direkt angegeben werden. Außerdem werde Wärmebehandlung von Milch klarer gekennzeichnet. Auch für die Bezeichnung "frisch" gibt es eine Regelung. "Künftig darf wärmebehandelte Milch nur dann mit "frisch" beworben werden, wenn sie bei maximal 8 Grad höchstens drei Wochen haltbar ist", so Krehl.
Die ersten Bundesländer starten in die großen Ferien
Die ersten Bundesländer starten in die großen Ferien: Als erste dürfen die Schulkinder und Jugendlichen in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland am 26. Juni die Füller fallenlassen. Als letztes Bundesland startet wie immer Bayern in die Sommerferien, und zwar am 31. Juli.
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