Geplant ist eine «Bio-Treppe»: Ab Januar 2029 sollen mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent.
Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine «Grüngasquote» eingeführt werden. Diese soll in Höhe von bis zu einem Prozent starten - Details sind aber unklar. Eine Regelung, wonach bisher ab 2045 Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, entfällt. Die Bundesregierung soll nun bis Anfang Dezember ein Gesetz vorlegen, damit Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sind.
Warum die Reform umstritten ist
Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, ab 2045 klimaneutral zu wirtschaften. Das bedeutet, dass dann keine zusätzlichen Treibhausgase in die Atmosphäre geblasen werden dürfen. Um dies zu erreichen, dürfen dann eigentlich keine fossilen Brennstoffe wie Öl, Gas oder Kohle mehr genutzt werden - zumindest nicht ohne Speicherung des entstehenden Kohlendioxids. Der Wärmesektor gilt beim Klimaschutz als ein «Sorgenkind».
Umweltverbände, die Grünen und andere warnen vor massiven Rückschritten beim Klimaschutz durch das neue Heizgesetz. Die Koalition zerstöre den Klimaschutz im Gebäudesektor und erlaube Heizen mit fossilem Öl und Gas auf Dauer, sagte Grünen-Fraktionsvize Julia Verlinden. Die BUND-Klimaexpertin Tina Löffelsend kritisierte: «Die Hitzewellen dieses Sommers sind ein weiterer Weckruf für mehr Klimaschutz.» Doch die Bundesregierung heize mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz die Klimakrise weiter kräftig an.
Konkret in der Kritik steht etwa, dass die «Bio-Treppe» bisher bis 2040 nur einen Anteil von 60 Prozent Erneuerbaren in neu installierten Heizungen vorsieht. Und: die Bundesregierung wolle ein Gesetz verabschieden, ohne die Kosten und Verfügbarkeiten «grüner» Gase zu kennen.
Klagen erwartet
Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe haben das geplante neue Gesetz bereits als verfassungsrechtlich «höchst zweifelhaft» bezeichnet. Erwartet werden Klagen. Diese dürften vor allem auf eine drohende «Klimalücke» zielen - die Kritik: Die Neuregelungen führten dazu, dass Ziele bei der Verringerung klimaschädlicher CO2-Emissionen schwieriger zu erreichen seien. Verwiesen wird auf ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2021 im Kern feststellte: Einschneidende Schritte zur Senkung von CO2-Emissionen dürfen nicht zu Lasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden. Es ist aber offen, wie das Gericht zu Klagen gegen das neue Heizgesetz urteilt.
Was auf Mieter und Vermieter zukommt
Die Koalition vereinbarte, dass Kostenrisiken für Netzentgelte, CO2-Preis und Biogas hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Hintergrund ist die Befürchtung, Vermieter könnten auch künftig vergleichsweise preiswerte Gasheizungen einbauen und Mieter dann auf den Kosten sitzenbleiben. Viele Verbände warnen vor einer «Kostenfalle» bei neuen Gasheizungen: Langfristig gebe es höhere Kosten durch steigende CO2-Preise und Gasnetzentgelte. Dazu könnten Biogase die Heizkosten verteuern.