Überraschender Schritt: Bundesland schafft mit 2G-Regel die Maskenpflicht ab

1 Min
Hamburg schafft in Bereichen, in denen 2G gilt, die Maskenpflicht ab. Symbolbild: Krankenschwester mit Maske
Symbolbild: Krankenschwester mit Maske
Ani Kolleshi / unsplash.com

Volle Clubs und tanzen ohne Maske? In Hamburg ist das ab sofort wieder möglich - allerdings vorausgesetzt, die Party steigt nur mit Geimpften und Genesenen. Ungeimpfte Erwachsene gucken bei den jüngsten Lockerungen des rot-grünen Senats in die Röhre.

  • Hamburg lässt Maskenpflicht fallen
  • Keine Masken in Bereichen mit 2G mehr notwendig
  • Keine Beschränkungen mehr bei der Zahl von Besuchern bei Veranstaltungen

Nach langen Einschränkungen in der Corona-Pandemie hat Hamburg die Masken fallen lassen: In Clubs, Bars, Restaurants, Kultur- und Sporteinrichtungen, die am sogenannten 2G-Modell teilnehmen, gibt es seit 0.00 Uhr am Samstagmorgen (25. September 2021) auch keine Beschränkungen mehr bei der Zahl der Besucher oder Teilnehmer einer Veranstaltung.

Weitere Corona-Regeln in Hamburg: Was jetzt gilt

Wo also nur Geimpfte und Genesene hinein dürfen, kann abstandslos und ohne Maske bis auf den letzten Platz gefeiert, getanzt, können Filme und Theater geschaut oder bei sportlichen Wettkämpfen mitgefiebert werden. Allerdings müssen weiter Kontaktdaten erhoben und Hygienekonzepte eingehalten werden. Eine entsprechende Eindämmungsverordnung des Senats war am Freitag erlassen worden.

Auf Wochenmärkten entfällt zudem die Maskenpflicht für Verkäufer. Für Kunden gilt sie aber wie in Supermärkten weiter. Außerdem können negative Corona-Test-Bescheinigungen vom Arbeitgeber von Ungeimpften nur noch für berufliche Zwecke verwendet werden, also beispielsweise nicht mehr für einen Besuch im Kino. Bei Sportveranstaltungen müssen die Besucherströme an den Ein- und Ausgängen entzerrt werden. Finden die Veranstaltungen in Innenräumen statt, müssen Luftfilteranlagen vorhanden sein.

Hamburg hatte das 2G-Optionsmodell als erstes Bundesland Ende August eingeführt. Die neue Verordnung gilt bis zum 23. Oktober. Für Betriebe oder Veranstaltungen, die nach dem 3G-Modell neben Geimpften und Genesenen weiterhin auch von nicht-geimpften negativ Getesteten besucht werden dürfen, bleibt bis auf Weiteres alles beim Alten.

2G-Modelle auch in anderen Bundesländern

In acht von 16 Bundesländern gilt bereits die 2G-Regel. Neben Hamburg, wurden 2G-Modelle inzwischen auch in Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Berlin, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt beschlossen.