Welche ist die wahre "Spezi"? Namensstreit endgültig beigelegt - mit einem klaren Sieger

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Getränkename Spezi
Die Brauereien Paulaner und Riegele haben ihren Gerichtsstreit um die Spezi-Namenslizenz nun beigelegt.
Getränkename Spezi
Peter Kneffel (dpa)

Paulaner und Riegel vertreiben das Orangen-Cola-Gemisch "Spezi" beide unter diesem Namen. Jahrelang zog sich ein Rechtsstreit - Paulaner sollte Lizenzgebühren zahlen. Nun ist der Limo-Zwist endgültig beigelegt.

Update vom 07.12.2023: Spezi-Lizenzstreit beigelegt - Paulaner setzt sich durch

Die Münchner Paulaner-Brauerei darf ihr Cola-Limonade-Mischgetränk weiter "Paulaner Spezi" nennen. Die Augsburger Brauerei Riegele zog ihre Berufung vor dem Oberlandesgericht München am Donnerstag zurück. Das Gericht habe in der mündlichen Verhandlung sehr deutlich gemacht, dass es die Forderung nach einer Lizenzvereinbarung ablehnen werde, sagte Riegele-Geschäftsführer Sebastian Priller. "Weil das so klar war, haben wir die Berufung zurückgezogen."

Die Augsburger Traditionsbrauerei hatte 1956 beim Deutschen Patentamt "Spezi" als Warenzeichen eintragen lassen. Die Konkurrenz aus München kam in den 1960ern auf den Markt. 1974 schlossen die beiden Brauereien dann eine Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung, nach der die Münchner ihren Cola-Limo-Mix "Paulaner Spezi" nennen dürfen. Nun wollte Riegele einen Lizenzvertrag schließen und Geld dafür bekommen, dass "Paulaner Spezi" weiterhin unter diesem Namen vertrieben werden darf. Priller sagte, Riegele zahle jedes Jahr fünf- bis sechsstellige Beträge für die "Spezi"-Markenrechte. Dass der Paulaner-Konzern sich an diesen Kosten nicht beteiligen soll, sei nicht nachvollziehbar.

Das Landgericht München hatte Paulaner allerdings recht gegeben: Die Vereinbarung von 1974 sei mit dem Willen zur endgültigen Beilegung der Streitigkeiten geschlossen worden. Im Vertrauen darauf habe Paulaner erheblich in die Marke investiert. Abgrenzungsvereinbarungen könnten nur außerordentlich gekündigt werden, aber Paulaner habe sich vertragstreu verhalten und somit keinen Anlass dafür gegeben. Paulaner-Sprecherin Birgit Zacher sagte: "Wir freuen uns sehr, dass wir mit dem heutigen Tag Rechtssicherheit haben." Der Absatz von "Paulaner Spezi" lag im vergangenen Jahr bei annähernd einer Million Hektoliter und ist damit mittlerweile größer als der Bierumsatz etwa der Marke Hacker/Pschorr.

Update vom 11.10.2022, 16.02 Uhr: Gericht hat sich entschieden

Wie die dpa mitteilt, hat die Paulaner-Brauerei den Spezi-Rechtsstreit gewonnen. Nicht nur die Brauerei Riegele aus Augsburg, sondern auch Paulaner dürfen weiterhin ihr Cola-Mischgetränk "Spezi" nennen. Die 33. Zivilkammer am Landgericht München I gab Paulaner recht, dass die Vereinbarung über die Namensnutzung zwischen ihnen und der schwäbischen Brauerei Riegele aus dem Jahr 1974 fortbesteht.

Den Namen hatte allerdings eindeutig die Brauerei Riegele erfunden. Wie Inhaber Sebastian Priller-Riegele der SZ mitteilte, sind damals Reste aus Cola und Orangenlimonade zusammengeschüttet worden: Das Spezial-Cola-Misch. So habe aber niemand das Getränk bezeichnet, sondern alle haben wohl nur "Spezi" dazu gesagt.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Bei dem Konflikt geht es um viel Geld: Der Streitwert liegt bei rund zehn Millionen Euro.

Hintergrund ist, dass die Augsburger sich nach eigenen Angaben schon Mitte der 1950er Jahre das Warenzeichen «Spezi» eintragen ließen. In den 70ern schlossen die beiden Unternehmen dann besagte Vereinbarung miteinander. Doch inzwischen bezweifelt Riegele, dass die heutige Paulaner-Gruppe mit Blick auf den Vertrag Rechtsnachfolgerin ist, und erklärte zudem die Kündigung der Vereinbarung. Stattdessen wollten die Schwaben eine neue Lizenzvereinbarung abschließen. Dagegen wandten sich die Münchner mit einer Feststellungsklage und bekamen nun Recht.

Nach Überzeugung des Gerichts ist die Vereinbarung nicht als Lizenzvertrag, sondern als Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung auszulegen. Mit ihr sei eine endgültige Beilegung bestehender Streitigkeiten zwischen den Parteien beabsichtigt gewesen, und im Vertrauen darauf habe Paulaner erheblich in die Marke investiert. Solche Vereinbarungen seien ordentlich nicht kündbar, und für eine außerordentliche Kündigung habe Paulaner keinen Anlass gegeben, erläuterte die auf Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisierte 33. Zivilkammer.

Original-Artikel vom 11.10.2022, 15.42 Uhr

Welches Orangen-Cola-Gemisch darf "Spezi" heißen? Diese Frage muss am Dienstag, um 15 Uhr, ein Gericht beantworten. Zwei Brauereien aus Augsburg und München streiten vor dem Landgericht München I um die Bezeichnung für die bräunliche Brause. Das Münchner Unternehmen Paulaner will gerichtlich feststellen lassen, dass es seine Limomischung auch in weiter Zukunft "Spezi" nennen darf. Die Augsburger Riegele Brauerei, die den Namen nach eigenen Angaben erfunden hat, zweifelt das an. Es geht um viel Geld: Der Streitwert liegt bei zehn Millionen Euro.

"Das ist unbestritten, dass Riegele das Spezi erfunden hat", sagte Sebastian Priller-Riegele, der die Riegele-Brauerei mit seinem Vater leitet, nach der mündlichen Gerichtsverhandlung im Sommer. Schon Mitte der 1950er Jahre hatten die Mittelständler das Warenzeichen "Spezi" eintragen lassen. Der zugehörige Slogan damals: "Ein Spezi muss dabei sein."

Riegele fordert große Summe von Paulaner: Brauerei reicht Klage ein

Die Brauerei fordert nun Geld von der großen Paulaner-Brauerei, wenn die ihr "Spezi" auch weiterhin unter dem Namen vertreiben will. Gegen diese Forderung hat Paulaner Klage eingereicht.

Kompliziert machen die Lage nicht nur diverse Rechtsnachfolgen und Übertragungen bei Paulaner, sondern auch eine Vereinbarung von 1974 zwischen Riegele und der damaligen Paulaner Salvator Thomas-Bräu-AG. Worum es sich dabei handelt, darüber ist man uneins. Riegele spricht von einem Lizenzvertrag, den man gekündigt habe, verbunden mit dem Angebot für einen neuen Vertrag.

Paulaner erachtet so eine Lizenz dagegen nicht für notwendig. Man habe 1974 nur vereinbart, die beiden Spezi-Getränke voneinander abzugrenzen und sie nebeneinander existieren zu lassen. Von einem Lizenzvertrag sei keine Rede gewesen. In der mündlichen Verhandlung im Juni hatten die Streitparteien noch die Bereitschaft signalisiert, miteinander zu sprechen und womöglich eine außergerichtliche Einigung zu finden. Weil diese Pläne scheiterten, muss nun doch das Gericht über die Zukunft des "Spezi" entscheiden.