153-fache Vergewaltigung von Teenagern - Staatsanwaltschaft gefällt das Urteil nicht

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Prozess gegen Fußballtrainer wegen sexuellen Missbrauchs
Der wegen sexuellen Missbrauchs angeklagte Fußballtrainer sitzt zum Prozessauftakt im Gerichtssaal des Landgerichts vor seinem Rechtsanwalt Peter Guttmann.
Prozess gegen Fußballtrainer wegen sexuellen Missbrauchs
Lennart Preiss (dpa)
Prozess gegen Fußballtrainer wegen sexuellen Missbrauchs
Der wegen sexuellen Missbrauchs angeklagter Fußballtrainer steht im Gerichtssaal des Landgerichts vor seinem Rechtsanwalt Peter Guttmann.
Fußballtrainer wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt
Britta Schultejans (dpa)
Prozess gegen Fußballtrainer wegen sexuellen Missbrauchs
Der wegen sexuellen Missbrauchs angeklagte Fußballtrainer sitzt zum Prozessauftakt im Gerichtssaal des Landgerichts.
Prozess gegen Fußballtrainer wegen sexuellen Missbrauchs
Lennart Preiss (dpa)

153 Vergewaltigungen, 488 sexuelle Übergriffe: Weil er sich jahrelang an jungen Fußballern vergangen hat, wurde ein Ex-Trainer in München zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Staatsanwaltschaft reicht das nicht.

Update vom 16.03.2024: Urteil gegen Trainer - Staatsanwaltschaft geht in Revision

Vor einer Woche verurteilte das Landgericht München I einen früheren Fußballtrainer wegen hunderter sexueller Übergriffe auf junge Fußballer und Vergewaltigung in 153 Fällen zu siebeneinhalb Jahren Haft - jetzt hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil eingelegt.  Das teilte die Behörde am Freitag (15. März 2024) in München mit. 

Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft gefordert und - das ist der entscheidende Punkt - anschließende Sicherungsverwahrung oder zumindest die Option darauf. Dieser Forderung war das Gericht aber nicht nachgekommen, obwohl der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung ausführte, den 47-Jährigen, der sich über Jahre an seinen Spielern vergangen hatte, nach wie vor für gefährlich zu halten.

Der frühere Cheftrainer und sportliche Leiter eines Vereins im Landkreis München hatte vor Gericht eingeräumt, sich bei angeblichen physiotherapeutischen Behandlungen an den Teenagern vergangen und sie in zahlreichen Fällen auch vergewaltigt zu haben. Dabei nahm er laut Staatsanwaltschaft nach einem immer gleich ablaufenden Muster auf einer Massageliege in der Kabine des Fußballvereins, beim Trainingslager oder auch in seinem Haus sexuelle Handlungen an den jungen Fußballern vor und gab an, dies diene angeblich der Durchblutung der Muskulatur.

Gericht sieht "Gefährlichkeit des Angeklagten" nach wie vor als gegeben

Er sei "ein gefährlicher Serientäter" - so hatte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer ihre Forderung nach anschließender Sicherungsverwahrung begründet. Er erinnere sie "an einen Sektenführer". Er sei ein "klassischer, begabter und machthungriger Menschenfänger". Es bestehe - da stützte sie sich auf die Einschätzung einer Gutachterin - möglicherweise auch die Gefahr, dass seine eigenen Söhne eines Tages seine Opfer werden. Die Verteidigung wies diese Annahme entschieden zurück. 

Der Vorsitzende Richter sagte in seiner Urteilsbegründung zwar: "Wir sehen die Gefährlichkeit des Angeklagten nach wie vor als gegeben." Er betonte aber in Bezug auf die nicht verhängte Sicherungsverwahrung: "Wir sehen diese Hürde noch nicht erreicht." Das Gericht glaube daran, dass die Haftstrafe dafür sorgen könne, dass der Mann danach nicht mehr gefährlich ist. 

Zum Beginn des Prozesses hatten alle Beteiligten sich auf einen sogenannten Deal geeinigt: Weil der Angeklagte ein Geständnis ablegte, sollte der Strafrahmen acht Jahre nicht überschreiten. Dass eine Partei nach einem solchen Deal Revision einlegt, ist ungewöhnlich. Die Staatsanwaltschaft begründete diesen Schritt so: "Die vorher aufgrund eines Rechtsgesprächs mit Gericht und Verteidigung getroffene Vereinbarung hinsichtlich eines Rahmens einer zu erwartenden Freiheitsstrafe steht dem nicht entgegen, da die Anordnung einer Sicherungsverwahrung als Maßregel der Besserung und Sicherung nicht von dieser Vereinbarung umfasst werden kann."

Update vom 08.03.2024: Fußballtrainer zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt 

"Ein Wahnsinn, wenn man sich das vorstellt", sagt der Vorsitzende Richter Stephan Kirchinger. Und die Dimension der Tat schockierte selbst hartgesottene Ermittler: Wegen Hunderter sexueller Übergriffe und 153 Vergewaltigungen verurteilt das Landgericht München I am Donnerstag (7. März 2024) einen ehemaligen Fußballtrainer zu siebeneinhalb Jahren Haft. Anders als von der Staatsanwaltschaft beantragt, verhängte das Gericht keine anschließende Sicherungsverwahrung gegen den 47-Jährigen. Er hatte gestanden, sich über Jahre an jungen Fußballern aus seinem Verein vergangen zu haben. 

Den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener sah das Gericht - ebenfalls anders als die Staatsanwaltschaft - nicht, weil die Opfer dem Angeklagten nicht "zur Überwachung in der Lebensführung" anvertraut gewesen seien, wie Richter Kirchinger sagt.

Die Staatsanwaltschaft, die acht Jahre Haft gefordert hatte, hatte mehr als 800 Missbrauchsfälle und sexuelle Übergriffe angeklagt, das Gericht wertet die Taten aber als sexuelle Übergriffe, nicht als Missbrauch Schutzbefohlener, in 488 Fällen. Kirchinger spricht aber "von absoluten Grenzfällen" bei den Taten, die sich beispielsweise im Trainingslager abgespielt hätten, weit entfernt von den Eltern der Jugendlichen. 

Fußballtrainer gesteht sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen - Angeklagter missbrauchte Vertrauen seiner Opfer

Der frühere Cheftrainer und sportliche Leiter eines Vereins im Landkreis München hatte vor Gericht eingeräumt, sich bei angeblichen physiotherapeutischen Behandlungen an den Teenagern vergangen und sie in zahlreichen Fällen auch vergewaltigt zu haben. Dabei nahm er laut Staatsanwaltschaft nach einem immer gleich ablaufenden Muster auf einer Massageliege in der Kabine des Fußballvereins, beim Trainingslager oder auch in seinem Haus sexuelle Handlungen an den jungen Fußballern vor und gab an, dies diene angeblich der Durchblutung der Muskulatur.

Das Geständnis war Teil eines sogenannten Deals zwischen allen Verfahrensbeteiligten, die sich darin auf einen Strafrahmen von höchstens acht Jahren geeinigt hatten, wenn der Angeklagte die Taten einräumt

Der Angeklagte habe das Vertrauen, das die jungen Fußballer ihm entgegenbrachten, und seine Stellung in dem Verein missbraucht, sei "methodisch und planvoll und perfide" vorgegangen, habe ein "perfides System" geschaffen. "Er hat sich Opfer herangezüchtet zum Missbrauch", sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. 

Gericht sieht Gefährlichkeit des Angeklagten - trotzdem keine Sicherheitsverwahrung

Er sei "ein gefährlicher Serientäter" - so begründete sie ihre Forderung nach anschließender Sicherungsverwahrung. Er erinnere sie "an einen Sektenführer". Er sei ein "klassischer, begabter und machthungriger Menschenfänger". Es bestehe - da stützte sie sich auf die Einschätzung einer Gutachterin - möglicherweise auch die Gefahr, dass seine eigenen Söhne eines Tages seine Opfer werden.

Diese Annahme wies die Verteidigung entschieden zurück. Richter Kirchinger sagte zwar: "Wir sehen die Gefährlichkeit des Angeklagten nach wie vor als gegeben." Er betonte aber: "Wir sehen diese Hürde noch nicht erreicht." Das Gericht glaube daran, dass die Haftstrafe dafür sorgen könne, dass der Mann danach nicht mehr gefährlich ist. 

Der frühere Trainer selbst entschuldigte sich in seinem letzten Wort bei seinen ehemaligen Spielern. "Es tut mir sehr leid", sagte er. "Ich will die ganze Geschichte auf jeden Fall aufarbeiten im Rahmen von einer Therapie." Seine Verteidiger hatten sich für eine Haftstrafe von sieben Jahren ausgesprochen und gegen die Sicherungsverwahrung. "Ich hätte gerne eine Zukunft und eine Perspektive, dass ich mit meiner Familie leben kann", sagte der Angeklagte. "Ich möchte einfach für sie da sein."

Ähnlicher Fall in Brandenburg

In einem ähnlichen Fall war am Mittwoch ein 27-jähriger Fußballtrainer am Landgericht Potsdam zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden. Der Mann hatte in einer Gemeinde in Brandenburg über Jahre hinweg in seiner Funktion als Trainer einige Jungen zu sexuellen Handlungen gezwungen. 

Ursprungsmeldung vom 11.01.2024: Mehr als 200 Mal Jugendliche vergewaltigt? Schwere Vorwürfe gegen Fußballtrainer

Die Vorwürfe sind furchtbar: Ein Fußballtrainer aus München soll junge Spieler jahrelang missbraucht und vergewaltigt haben. Mehr als 800 Missbrauchsfälle wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor, 30 Opfer soll es geben. In mehr als 200 Fällen ist er auch wegen Vergewaltigung angeklagt, in vier Fällen wegen Kindesmissbrauchs, weil das Opfer jünger als 14 Jahre alt war. Dazu kommen Vorwürfe sexueller Übergriffe und der vorsätzlichen Körperverletzung.

Am Donnerstag (11. Januar 2024) hat am Landgericht München I der Prozess gegen den 47-Jährigen begonnen, der in seinem früheren Verein im Landkreis München jahrelang die prägende Figur war. Als damaliger Cheftrainer und sportlicher Leiter galt er als Autoritätsperson, war besonders verantwortlich für die Jugendspieler. Und diese Verantwortung soll er - so wirft es ihm die Staatsanwaltschaft vor - rücksichtslos ausgenutzt haben. Seine mutmaßlichen Opfer waren zur Tatzeit Teenager im Alter zwischen 13 und 19 Jahren. Er soll sie bei angeblichen physiotherapeutischen Behandlungen missbraucht und in zahlreichen Fällen auch vergewaltigt haben.

Dabei nahm er laut Staatsanwaltschaft nach einem immer gleich ablaufenden Muster auf einer Massageliege in der Kabine des Fußballvereins, beim Trainingslager oder auch in seinem Haus sexuelle Handlungen an den jungen Fußballern vor. Er gab laut der Anklage dabei und gab an, dies diene der Durchblutung der Muskulatur. "Die Geschädigten, die im Tatzeitraum sehr jung waren und zudem unerfahren in Bezug auf Sexualität und physiotherapeutische Behandlungsmethoden, glaubten dem Angeklagten", sagte die Staatsanwältin am Donnerstag in ihrer Anklage. "Sie gingen folglich davon aus, die Manipulationen an Penis, Hoden, Gesäß und After stellten Heilbehandlungen dar."

Soll Stellung rücksichtslos ausgenutzt haben: Fußballtrainer wird Missbrauch von mindestens 30 Jugendlichen vorgeworfen

Der Angeklagte habe angegeben, ausgebildeter Physiotherapeut zu sein, und den jungen Fußballern vorgegaukelt, solche Behandlungen seien im Profisport üblich. Auch wenn Widerspruch kam und die Jugendlichen sich nicht mehr von ihm anfassen lassen wollten, habe er wiederholt gesagt, das müsse nunmal sein. Dass er für mehrere Jugendmannschaften zuständig war und die jungen Spieler befürchteten, ausgemustert zu werden, spielte dabei nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft eine Rolle.

Der Angeklagte, der während der Verlesung der langen Anklage "zittrig" war, wie er sagte, immer wieder die Augen schloss und sich mehrfach ans Herz fasste, wollte sich zu Prozessbeginn nach Angaben seiner Verteidigung zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern. Einer seiner Anwälte regte aber ein Rechtsgespräch über einen sogenannten Deal an. Dabei könnten sich die Verfahrensbeteiligten auf einen Strafrahmen einigen. Bedingung für einen solchen Deal ist ein umfassendes Geständnis.

Die Staatsanwältin gab an, sich eine Haftstrafe von weniger als elf Jahren für die Taten kaum vorstellen zu können, das Gericht schlug - für den Fall eines umfassenden Geständnisses - eine Strafe von nicht mehr als acht Jahren vor. Dabei würde dem 47-Jährigen zugutegehalten, dass er den mutmaßlichen Opfern eine Aussage vor Gericht ersparen könne sowie "das bisher straffreie Vorleben des Angeklagten". Als möglicherweise strafschärfend sah der Vorsitzende Richter "das perfide Vorgehen unter Ausnutzung seiner Stellung im Fußballverein" sowie "die Vielzahl der Taten und die Vielzahl der Geschädigten".

Trainer war prägende Gestalt seines Vereins - muss er nun ins Gefängnis?

Das Gericht betonte, dass eine mögliche Sicherungsverwahrung oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht von dem Deal umfasst wäre - also auch im Falle eines Geständnisses nicht ausgeschlossen ist. Ob der Angeklagte das Deal-Angebot annehmen will, blieb zunächst offen. Seine Verteidiger sagten, man wolle es sich bis zum nächsten Verhandlungstag am Montag (15. Januar 2024) überlegen.