Ein Priester, der beim Missbrauch von Jugendlichen ertappt wurde, wird von der katholischen Kirche weiter eingesetzt und soll weiter mit Kindern arbeiten: Was unglaublich klingt, ist in Bayern so passiert. Deswegen hat jetzt ein Missbrauchsopfer des Priesters Klage eingereicht.
- Ex-Papst und andere Kirchenverantwortliche angeklagt
- Missbrauchsopfer will "Feststellung der Schuld"
- Kann Ex-Papst Benedikt XVI. belangt werden?
Der Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche geht in die nächste Runde: Ein Missbrauchsopfer hatte am Wochenende Klage gegen gleich mehrere Kirchenverantwortliche eingereicht. Darunter ist auch der emeritierte Papst Benedikt XVI., der damals noch Kardinal in der Erzdiözese München und Freising war. Die Vorfälle sollen sich in den 1990er Jahren ereignet haben.
Missbrauchsopfer verklagt Ex-Papst und Priester: Schuld soll festgestellt werden
Die Klage, über die Correctiv, die Wochenzeitung DIE ZEIT sowie der Bayerische Rundfunk (BR) berichten, wurde am Landgericht Traunstein eingereicht. Im Mittelpunkt der Angeklagten steht der Priester H. Ebenfalls mit zur Rechenschaft gezogen werden sollen Kardinal Friedrich Wetter, der Generalvikar der Erzdiözese München und Freising, Christoph Klingan und eben Joseph Ratzinger.
In den 1990er Jahren soll der damalige Priester Peter H. in der Erzdiözese München und Freising mehrere Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht haben. Darunter soll sich auch der Kläger befunden haben. Sein Vorwurf: Den Verantwortlichen war bewusst, dass Peter H. bereits an seinem vorherigen Standort in Essen bei mehreren sexuellen Übergriffen ertappt worden war. Trotzdem hatten sie seinen Umgang mit Kindern und Jugendlichen nicht unterbunden.
Ein Psychiater hatte Peter H. damals eine "narzisstische Grundstörung mit Päderastie und Exhibitionismus" diagnostiziert. Obwohl er 1986 von einem Gericht wegen Missbrauchs an mehreren Kindern sogar zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, setzte ihn die katholische Kirche weiter ein.
Taten sind verjährt - Klage soll Druck auf Kirche erhöhen
Jetzt, rund 36 Jahre später, sind diese Taten weitestgehend verjährt, Peter H. kann also nicht erneut verurteilt werden. Laut BR sei das auch nicht das Ziel der Klage. Die ist eine sogenannte Feststellungsklage, das heißt, ein Gericht soll lediglich die Schuld der Kirche feststellen. Das sei ein "juristischer Kniff" des Anwalts, der die 69-seitige Anklageschrift eingereicht hatte.Das würde dann dazu führen, dass die katholische Kirche weiter in Bedrängnis gerät - und mit ihr Ex-Papst Benedikt XVI. Ratzinger habe als Kardinal „Kenntnis von allen Umständen und hat es zumindest billigend in Kauf genommen, dass dieser Priester ein Wiederholungstäter ist.“
Kläger ist ein 38-Jähriger, den der BR nicht beim richtigen Namen nennt. Im Interview mit dem BR fordert der eine Änderung im Strafrecht. Bei solchen Taten dürfe es keine Verjährung geben, meint er. "Das ist ja seelischer Mord", sagt das Missbrauchsopfer. "Kinder tragen das ihr ganzes Leben in sich." Er war zwischen elf und zwölf Jahre alt, als der Pfarrer ihm Pornos zeigte und ihn dann sexuell missbrauchte. Danach traute er sich seiner Mutter an, doch die glaubte ihrem Sohn nicht. Der Pfarrer arbeite ja schließlich für die Kirche, deshalb würde er "sowas" nicht machen. Das sei damals die verbreitete Meinung gewesen.
Ein Opfer sexuellen Missbrauchs verklagt auch den emeritierten Papst Benedikt XVI.
Richtigstellung: Ein Papst ist bis zum Lebensende Pontifex. Die Bezeichnung “ehemaligen Papst“ wie hinterlegt, ist falsch!
Wie weit der damalige Kardinal Ratzinger mit der Angelegenheit im Bilde war, hat er bereits eindeutig demonstriert.
Richtig ist, der Missbrauch in der katholischen Kirche ist widerlich und kann nicht verzeiht werden.
Jedoch ist es für mich sehr verwunderlich das sich erst jetzt plötzlich die Missbrauchsopfer repräsentieren, wo bereits Jahrzehnte zur Tatzeit vergangen sind.
Großteiles sind die Personen, die den Missbrauch vollzogen haben, nicht mehr am Leben. Warum sind die Missbrauchten nicht schon bei Lebzeit der Täter hervorgetreten, um diese Übeltäter zu Verurteilung zu bringen?
Der anonyme Kläger aus Bayern, der wie er berichtet vor 26 Jahren missbraucht wurde, warum ist er nicht bereits vor Jahren auf die Parikaten gegangen und hat Ross und Reiter zur Verantwortung herangezogen?
Jetzt willkürlich Leute zu züchtigen, die eventuell unschuldig mit dem Missbrauch in Verbindung gebracht werden, empfinde ich nicht methodisch!
Der vom Kläger gesagte “seelische Mord“ war in damaligen Jahren, eine Methode in vielen Schulen!