In welchen Bussen gilt für Schülerinnen und Schüler eine Maskenpflicht? Das bayerische Kultusministerium hatte dazu eine Verordnung ausgeben - damit aber lediglich Verwirrung gestiftet. Ein unterfränkischer Landkreis hat nun auf zahlreiche Anfragen reagiert und eine Klarstellung veröffentlicht.
Nur mit Maske in den Bus - das gilt schon seit Beginn der Corona-Pandemie in Bayern. Das bayerische Kultusministerium hat die Vorgabe etwas gelockert - aber nur für Kinder, die mit einem "Schulbus" in die Schule fahren. Genau das hat aber für Verwirrung gesorgt. Denn "Schulbusse" in diesem Sinne gibt es nicht überall im Freistaat.
Die umstrittene Regelung findet sich in einem Schreiben zu den Hygienevorgaben, die im bereits dritten Corona-Schuljahr gelten sollen. Wörtlich heißt es dort: "Im freigestellten Schülerverkehr, also in den Schulbussen, wird das Tragen einer Maske als wichtiges Element des Infektionsschutzes empfohlen." Bedeutet dies nun, dass Schülerinnen und Schüler keine Maske mehr tragen müssen, wenn sie mit dem Bus in die Schule fahren? So einfach ist das nicht - und hat beispielsweise im Kreis Miltenberg für zahlreiche Anfragen verwirrter Eltern und Kinder geführt.
Definitionssache: Was ist ein Schulbus?
Der Knackpunkt ist der Satz vorher in der Ministeriums-Verordnung: "Im öffentlichen Personennahverkehr gilt die dort geregelte Maskenpflicht", heißt es in dem Schreiben. Das bedeutet: Sobald die Kinder mit einem regulären Bus der ÖPNV zur Schule unterwegs sind, gilt auch für sie nach wie vor die Maskenpflicht. Fahren die Schülerinnen und Schüler jedoch mit einem speziellen Schulbus, dürfen sie auf den Mund-Nasenschutz verzichten.
Der unterfränkische Kreis Miltenberg betont dabei, dass der Schülerverkehr im Kreisgebiet in den ÖPNV integriert ist - die Schülerinnen und Schüler also nicht mit Schul-, sondern mit normalen Linienbussen fahren. In einer Pressemitteilung heißt es: "In den Linienbussen ist weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske notwendig, auch wenn diese Busse überwiegend von Schülerinnen und Schülern genutzt werden. Die Schulen und Eltern werden gebeten, diesen Hinweis an ihre Kinder weiterzugeben und die Umsetzung sicherzustellen."
Auch das Kultusministerium selbst sah sich nun zu einer Stellungnahme gezwungen. Ein Sprecher erläuterte gegenüber BR24: "Der freigestellte Schülerverkehr fällt nicht unter den Begriff des ÖPNV, weshalb bereits bislang im freigestellten Schülerverkehr keine Maskenpflicht bestand. Anders als im ÖPNV haben die Schülerinnen und Schüler im freigestellten Schülerverkehr in der Regel keinen Kontakt zu vulnerablen Personen, die auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen sind."
Zum Thema: Corona-Regeln im Herbst und Winter 2022 - Das gilt ab Oktober
Und wieder mal widersprüchliche Angaben ,damit es keiner richtig versteht .