Der 3. April 2022 wird ein einschneidender Tag für die bayerischen Corona-Regeln: Neben den 2G- und 3G-Zugangsregeln entfällt auch die Maskenpflicht beim Einkaufen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat aber auf Ausnahmen hingewiesen.
Deutschlandweit gilt seit dem 20. März 2022 ein überarbeitetes Infektionsschutzgesetz. Aufgrund einer Übergangsfrist bis zum 2. April 2022 sind gewisse Regeln also weiterhin in Kraft - so auch die Maskenpflicht im Einzelhandel.
Durch die Anwendung der sogenannten Hotspot-Regelung haben Bundesländer die Möglichkeit, die Corona-Regeln auch nach dem 2. April beizubehalten, doch Bayern wird die Regel nicht umsetzen. Was bedeutet das also für die Maskenpflicht im Freistaat?
Einzelhandel: Maskenpflicht entfällt nach dem 2. April
Als zentrale Schutzmaßnahme gilt noch bis zum 2. April die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen - also auch im Einzelhandel. Ebenso bleiben vorerst noch die unterschiedlichen Zugangsregeln für Geimpfte, Genesene und Getestete: Für Clubs und Discotheken gilt 2G plus, Zutritt also nur mit zusätzlichem Schnelltest. Bei Kultur- und Sportveranstaltungen gilt 2G und in der Gastronomie seit Kurzem die 3G-Regel. Wer Angehörige in einem Krankenhaus oder im Pflegeheim besuchen möchte, benötigt weiterhin einen tagesaktuellen Schnelltest.
Nach Samstag, 2. April, läuft allerdings ein Großteil dieser Corona-Regeln aus: Bundesweit einheitlich soll nur noch ein "Basisschutz" greifen, so sieht es das neue Infektionsschutzgesetz vor. Das bedeutet: Die 2G- und 3G-Zugangsregeln entfallen, sodass auch Ungeimpfte wieder ohne Test Zugang zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens bekommen. Die Testpflicht gilt noch in Einrichtungen, in denen es Kontakt zu vulnerablen Gruppen gibt, sowie in Kitas und Schulen.
Da die FFP2-Maskenpflicht dann nur noch im ÖPNV, in Arztpraxen sowie in Einrichtungen für vulnerable Gruppen besteht, muss in Supermärkten, Discountern sowie in Geschäften des Einzelhandels keine Maske mehr getragen werden. Karl Lauterbach hatte aber an Supermärkte appelliert, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und die Maskenpflicht noch nicht abzuschaffen. Es kann also sein, dass Kunden und Kundinnen in einzelnen Filialen weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen.
Ausnahme Hotspot: Unter diesen Umständen können die Regeln verschärft werden
Darüber hinaus soll eine "Hotspot-Regelung" den Ländern strengere Maßnahmen erlauben. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Landtag für eine Stadt, eine Region oder das ganze Bundesland die "Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage" feststellt. Bayern lehnt eine Umsetzung dieser Regel aber ab, wie das Kabinett am Dienstag (29. März) bekanntgab.
Neben dem Freistaat kritisieren auch andere Bundesländer diese Ausnahme scharf. Zu schwammig sei die Hotspot-Regelung und zudem nicht rechtssicher.
Fazit: Das neue Infektionsschutzgesetz sorgt dafür, dass nach der Übergangsfrist in vielen Bereichen des täglichen Lebens Lockerungen in Kraft treten. So auch in Supermärkten und Discountern wie Aldi, Rewe und Co., wo die Maskenpflicht entfallen wird.
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Würden die Masken wirklich etwas nutzen hätten wir nicht so viele infizierte.
ArnoNym
Das Narrativ des Präventionsparadox. Ohne Masken hätten wir noch viel viel mehr Infektionen. So wie z.B. aktuell in Schweden oder in den Niederlanden...
fsdfsdfd2
Wir brauchen garnicht überlegen, ob es ein Ende der Maskenpflicht geben könnte. Wir sind in Bayern. Schon vergessen?
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