Zwei Tote: Vierfacher Vater überfährt in Bayern Mutter und Tochter - Richterin spricht von menschlichem Versagen

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Bei einem schrecklichen Lkw-Unfall in der Passauer Innenstadt sterben eine Frau und ihre elfjährige Tochter. Drei Menschen werden verletzt. Nun ist der Fahrer verurteilt worden.

Nach einem Unfall mit zwei Todesopfern ist ein Lastwagenfahrer vor dem Amtsgericht Passau zu einer Strafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Lkw war in eine Gruppe von Fußgängern auf einem Gehweg in der Passauer Innenstadt geraten, wobei eine Frau und ihre Tochter ums Leben kamen. Die Richterin befand den 65-jährigen Fahrer der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen sowie der fahrlässigen Körperverletzung in drei Fällen für schuldig. Zudem muss der Mann eine Geldauflage in Höhe von 4000 Euro zahlen.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, am 29. Dezember 2023 beim Herausfahren aus einer Ladezone das Brems- mit dem Gaspedal verwechselt zu haben, wodurch der Lastwagen auf den gegenüberliegenden Gehweg geriet.

Lkw erfasst in Passauer Innenstadt zwei Menschen - Fahrer bittet um Verzeihung

Dort erfasste er fünf Fußgänger: eine 37 Jahre alte Frau, deren elfjährige Tochter und neunjährigen Sohn sowie zwei Frauen im Alter von 70 und 45 Jahren. Mutter und Tochter kamen noch an der Unfallstelle ums Leben. Der Neunjährige und die 70-Jährige erlitten schwere Verletzungen, während die 45-Jährige leichtere Verletzungen davontrug. Die 70-Jährige muss seither mit dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen geraten sei.

Die Richterin sprach von einem menschlichen Versagen. In seinem letzten Wort bat der Angeklagte – selbst vierfacher Vater – um Verzeihung. Es sei Schreckliches passiert, sagte er.

Der Mann musste nach dem Unfall seinen Führerschein abgeben. Laut der Richterin kann er diesen frühestens in einem halben Jahr zurückerhalten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine neunmonatige Bewährungsstrafe gefordert, während die Verteidigung für eine Geldstrafe plädierte. Die Richter setzten die Bewährung auf drei Jahre fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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