In Bayern zählen auch beim Alkohol höhere Werte.
Zum Glück ist hierzulande gut geregelt, was wo rein darf und was nicht. Aufzüge sind für zwölf Personen ausgelegt, auch wenn es schon bei sieben Insassen kuschelig wird. In den Leberkäse kommen Fleisch und Gewürze - nur keine Leber. Und fürs Bier, dass lernt man schon in Bayerns Kindergärten, dürfen nur Hopfen, Malz, Hefe und Wasser verwendet werden.
Regelungsbedarf scheint es hingegen noch in Sachen Bierlikör zu geben, auch am bayerischen Met scheiden sich die Himbeergeister. Den einen hat ein österreichischer Schnapsproduzent mit schnödem Bier statt mit Doppelbock hergestellt, dem anderen fehle es insgesamt an den nötigen Umdrehungen.
Schnaps ist Schnaps, dachten sich aber die Richter am Oberlandesgericht München und ließen einen Rosenheimer Händler für die mangelhafte Ware zahlen - weil auch die schwachen Tropfen durchaus Abnehmer fanden. Möge sich der qualitätsbewusste Bayer einmal in Franken umgucken. Da kommt er bestimmt rein, aber nach diversen Schnaps- und Likörproben wohl nicht so leicht wieder raus.