"Lebensfremd": Dieses Spezi darf so nicht mehr verkauft werden - Hersteller sauer

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Spezi-Verbot: Hersteller stinksauer
Sind sich diese beiden Spezi-Varianten zu ähnlich?
Spezi-Verbot: Hersteller stinksauer
Peter Kneffel/dpa

In einem ungewöhnlichen Rechtsstreit um das Design von Cola-Mix-Flaschen erregt ein Urteil Aufsehen. Die Auswirkungen sind noch nicht absehbar.

Im Spezi-Streit zwischen Paulaner und Berentzen geht es in die nächste Runde. Nachdem das Landgericht München dem niedersächsischen Getränkehersteller kürzlich das Design seiner Mio Mio Cola+Orange Mische untersagt hat, legt Berentzen nun Berufung ein.

Das Oberlandesgericht München bestätigte den Eingang. Zuvor hatte ein Sprecher des vor allem für Spirituosen bekannten Unternehmens diesen Schritt angekündigt. Die Urteilsbegründung habe in Niedersachsen für Kopfschütteln gesorgt. Auf LinkedIn wird Berentzen-Chef Oliver Schwegmann noch deutlicher und kritisiert das Urteil als "lebensfremd". Wer sich gesunde Cola selbst herstellen möchte, kann auf dieses vergessene Kraut zurückgreifen.

Berentzen muss alle Cola-Mix-Flaschen vernichten - heftiger Streit mit Paulaner

Es habe nicht nur bei ihm als juristischem Laien, sondern "auch bei sehr erfahrenen AnwältInnen und ExpertInnen im Markenrecht" für ungläubige Seufzer gesorgt. "Das echte Leben ist anders. Das kennt jeder, der selber einkaufen geht und durch die Regale und Gänge des Lebensmitteleinzelhandels streift", schreibt Schwegmann und zählt Produktkategorien auf, bei denen es seiner Meinung nach auch ähnliche Farbgestaltungen gibt: von roten Chips- bis zu braunen und blauen Schokomüslipackungen. Das Landgericht hatte kürzlich entschieden, dass Cola-Mix-Flaschen von Mio Mio dem geschützten Design von Paulaners Spezi zu stark ähneln.

Dabei ging es laut Gericht nicht um die Frage, ob die beiden Flaschen verwechselt werden können, sondern darum, ob die farbliche Gestaltung Kunden auf die Idee bringen könnte, dass das Mio-Mio-Produkt mit Paulaner in Verbindung steht. Im Urteil, gegen das Berentzen nun Berufung eingelegt hat, hatte das Gericht den Verkauf von Flaschen im betroffenen Design untersagt und ein Ordnungsgeld von bis zu einer Viertelmillion Euro angedroht. Zudem müsste Mio Mio Schadenersatz leisten und alle bereits produzierten Flaschen in seinem Besitz vernichten. Durch die Berufung wird das Urteil jedoch zunächst nicht rechtskräftig.

Paulaner hatte seine Klage mit dem Schutz seiner Farbmarke begründet - dieser würde geschwächt, wenn man gegen ähnlich gestaltete Produkte nicht vorgehe. Schadenersatz stehe nicht im Vordergrund. In der ersten Instanz hatte Berentzen erfolglos argumentiert, dass farbenfrohe Gestaltung bei Cola-Mix-Getränken oft vorkomme. Und betont, dass die eigene Flasche nicht von Paulaner, sondern einer ähnlich gestalteten Tapete im ehemaligen Studentenzimmer des heutigen Marketingchefs inspiriert worden sei. Vor Gericht hatte diese Anekdote allerdings nicht überzeugt. Es bleibt abzuwarten, wie die nächste Instanz dazu steht.

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