In Bayern herrscht seit Sommer 2025 ein minimal gelockerter Umgang mit dem Ladenschluss. Jetzt will ein Bündnis aus Kirche und Gewerkschaften diese kippen.
Die gemäßigten Lockerungen im bayerischen Ladenschlussgesetz sollen vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüft werden. Sieben Klägerinnen und Kläger, darunter die Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), von Verdi und der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), haben nach eigenen Angaben eine Popularklage gegen die Bestimmungen eingereicht. Das Gericht bestätigte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur den Eingang der Klage.
Die Popularklage richtet sich laut Mitteilung insbesondere gegen die sogenannten digitalen Kleinstsupermärkte ohne Personal, die nun durchgehend geöffnet sein dürfen, auch sonntags. Ebenso richtet sie sich gegen die erlaubten Ladenöffnungen in mehreren Hundert Tourismusorten an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen.
Neuer Ladenschluss in Bayern: DGB sieht "dramatische Deregulierung"
Das neue bayerische Ladenschlussgesetz ist seit Sommer 2025 in Kraft. Die Ausnahmen im Ladenschlussgesetz seien ein "klarer Angriff auf wesentliche Grundrechte der Bayerischen Verfassung: das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Schutz von Ehe und Familie sowie die Koalitionsfreiheit", hieß es in der Mitteilung der sieben Kläger.
"Wer den Sonntag aufweicht, greift direkt in das Leben der Beschäftigten ein. Das neue Ladenschlussgesetz fördert eine Ausweitung von Sonntagsarbeit, schwächt bewährte Schutzmechanismen und verschärft soziale Ungleichheiten - insbesondere für Frauen, Teilzeitkräfte und Menschen mit familiären Verpflichtungen", sagte der DGB-Landesvorsitzende Bernhard Stiedl. Verdi-Landesbezirksleiterin Luise Klemens sagte, die "dramatische Deregulierung des Ladenschlussgesetzes" verschlechtere die ohnehin schon schwierigen Arbeitsbedingungen im Einzelhandel massiv.
Und KAB-Landespräses Michael Wagner kritisierte: "Ausgerechnet eine christliche Regierungspartei greift im neuen Ladenschlussgesetz in einem bisher nicht dagewesenen Ausmaß die verfassungsrechtlich geschützte Sonn- und Feiertagsruhe in Bayern an." Aus dem zuständigen Sozial- und Arbeitsministerium hieß es, Bayern habe auch mit dem neuen Gesetz das deutschlandweit höchste Schutzniveau für Arbeitnehmer. Die bewährten Regelungen seien nur in einzelnen Detailbereichen "weiterentwickelt" worden und es würden auch die von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht ergangenen Rechtsprechungen zum Sonn- und Feiertagsschutz beachtet.
Bayern mit strengstem Ladenschluss Deutschlands - Mini-Lockerungen führen zu Klage
"Demnach entspricht das Bayerische Ladenschlussgesetz den verfassungsrechtlichen Anforderungen", hieß es weiter. Die genannten Kritikpunkte begründeten daher nicht die für den Erfolg der Popularklage erforderliche Verfassungswidrigkeit. Grundsätzlich ist Bayern als einziges Bundesland neben dem Saarland bei seinen strikten Ladenöffnungszeiten bis maximal 20 Uhr geblieben. Erst im Sommer 2025 wurde bundesweit über ein Chips-Verbot im Münchner Univiertel diskutiert. Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage werden wie bisher maximal viermal pro Jahr zugelassen – aber nur anlassbezogen, also etwa anlässlich eines Marktes, einer Messe oder einer ähnlichen Veranstaltung. Hier gab es keine Änderungen.
Es gibt jedoch eine Ausnahme für digitale Kleinstsupermärkte: In solchen Mini-Märkten, mit maximal 150 Quadratmetern Verkaufsfläche und ohne Personal, müssen sich Kunden ihre Waren selbst entnehmen und zum Beispiel an Selbst-Scanner-Kassen bezahlen. Grundsätzlich kann dort das volle Sortiment angeboten werden. Neu ist, dass diese Kleinstsupermärkte künftig generell durchgehend - also auch sonntags - geöffnet haben dürfen, rund um die Uhr. Davor mussten Märkte wie der Nahkauf in Pettstadt (Kreis Bamberg) kommunale Sondergenehmigungen nutzen. Aber auch das neue Ladenschlussgesetz mit seinen strengen Vorgaben stößt häufig auf Kritik.