Verrücktes Verbot in München - Stadt macht überraschende Ankündigung

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Kein Bier nach 22.00 Uhr? Das Verkaufsverbot im Münchner Uni-Viertel ist erstmal gestoppt – aber nur auf Bewährung. Bürgermeister Krause richtet eine eindeutige Warnung an die Feiernden.

Update vom 20.08.2025: Bier im Uni-Viertel darf wieder verkauft werden

Das spätabendliche Verkaufsverbot für Bier in Kiosken im Münchner Uni-Viertel wird vorerst ausgesetzt. Es solle eine gute Lösung gefunden werden, die die Interessen der Anwohner wahre und die Freiräume für junge Menschen erhalte, erklärte Bürgermeister Dominik Krause (Grüne). Er habe daher das Kreisverwaltungsreferat angewiesen, das kürzlich eingeführte Verkaufsverbot ab 22 Uhr für fünf betroffene Kioske und eine betroffene Gaststätte außer Vollzug zu setzen.

"Junge Menschen sind besonders häufig von Armut betroffen, viele können sich Kneipen und Bars schlicht nicht leisten. Günstige Alternativen wie Kioske sind deshalb wichtig, um Gemeinschaft unabhängig vom Geldbeutel zu ermöglichen", erläuterte Krause seine Beweggründe. Deshalb werde das Verbot zum Verkauf von Flaschenbier ab kommenden Freitag (22. August 2025) vorerst außer Vollzug gesetzt.

Auslöser für die Regelung waren Beschwerden von Anwohnern über Lärm, Müll und Störungen in Verbindung mit Alkoholkonsum. Die Gegend rund um die Ludwig-Maximilians-Universität ist ein beliebtes Ausgehviertel mit vielen Kneipen und Gaststätten.

Bürgermeister wirbt für "gutes Miteinander"

Krause betonte zugleich: "Die Interessen der Anwohnenden sind vollkommen berechtigt und es ist inakzeptabel, wenn Bürgersteige mit Glasscherben übersät sind und Hinterhöfe und Hauseingänge als Toiletten missbraucht werden." Er erwarte nun von den Kioskbetreibern, dass sie Verantwortung übernähmen und auch im erweiterten Umfeld für Ruhe sorgten.

Krause warnte zudem, dass das Verbot wieder in Kraft treten werde, sollte sich die Lage nicht verbessern. "Deswegen mein Appell an die Feiernden vor Ort: Wenn jeder ein bisschen Rücksicht nimmt, gelingt ein gutes Miteinander."

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern keine Ausnahmen für die meist "Späti" genannten Spät-Kioske. Es gilt das Ladenschlussgesetz, wonach Kioske nach 20 Uhr nur ein begrenztes Warensortiment verkaufen dürfen. Nur wer parallel eine Gaststätte betreibt, darf auch Flaschenbier, alkoholfreie Getränke sowie Tabak- und Süßwaren verkaufen. Die Auswahl ist aber begrenzt. "Chips und harter Alkohol gehören nicht zum privilegierten Sortiment", betonte die Stadt erneut.

Ursprungsmeldung vom 18.08.2025: Kein Bier und keine Chips mehr im Uni-Viertel nach 22 Uhr

Im Münchner Univiertel sorgt eine ungewöhnliche Regelung für Aufruhr: Nach 20 Uhr dürfen fünf Kioske mit verlängerten Öffnungszeiten keine Chips mehr verkaufen, und ab 22 Uhr auch kein Flaschenbier. Der Grund: Anwohner klagten massiv über Lärm, Müll und Belästigungen im Zusammenhang mit Alkoholkonsum.

Tatsächlich ist die Gegend rund um die Ludwig-Maximilians-Universität ein beliebtes Ausgehgebiet mit zahlreichen Kneipen und Gaststätten. Kioskbetreiber Al Bezihi Nechirvan verdeckt nun um 20 Uhr die Chips mit einem Rollo, zwei Stunden später darf er an Nachtschwärmer auch kein Bier mehr verkaufen.

Dabei habe er sich stets sehr bemüht. Mitarbeiter sorgten abends dafür, die Straße vor dem Laden sauber zu halten. Und sie schickten auch die Leute nach dem Einkauf weiter, damit sie nicht vor dem Laden verweilten und Anwohner mit Gesprächen störten. Ihm und anderen beschert die Regelung erhebliche Umsatzeinbußen.

Ladenschlussgesetz: Keine Spätis in Bayern?

"Der meiste Umsatz ist bei mir ab 22 Uhr. Wenn die anderen Läden geschlossen haben, beginnt bei mir erst das Geschäft", sagt der Betreiber Shivan Beseh. Er habe deshalb nun auch Existenzängste.

Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) stellt klar: Die Auflage ist nicht neu. Man habe lediglich auf die aktuelle Gesetzeslage hingewiesen, sagte eine Sprecherin auf dpa-Anfrage. Mit der Abdeckung der Knabbersachen will die Behörde erreichen, dass die Leute gar nicht erst in Versuchung kommen, danach zu greifen, wie unlängst unter anderem die Münchner Abendzeitung berichtet hatte.

In Bayern gilt nämlich das Ladenschlussgesetz. Danach müssen Geschäfte in der Regel um 20 Uhr schließen. Das gelte auch für Kioske, so das KVR. Nur wer parallel eine Gaststätte betreibe, dürfe auch danach neben Essen und Trinken aus dem Lokal auch Flaschenbier, alkoholfreie Getränke sowie Tabak- und Süßwaren verkaufen. Die Auswahl sei aber eingeschränkt.

Kein Bier und keine Chips mehr im Uni-Viertel nach 22 Uhr: "Totaler Quatsch"

"Chips gehören nicht zum privilegierten Sortiment", so die Behörde. Es seien keine Auflagen gemacht worden, die über die Regelungen im Gesetz hinausgingen. Klassische Spätis wie in anderen Bundesländern gibt es in Bayern deshalb nicht, darauf verweist auch das KVR. Auch das kürzlich novellierte bayerische Ladenschlussgesetz sehe diese Betriebsform nicht vor.

Und was sagen die Betroffenen? Chips seien halt besser gegen den Hunger, als Süßigkeiten und passten besser zu Bier, sagt ein Student, der dort oft nachts feiert. Stefan Mödl wohnt hier und sagt, das zeitliche Limit für Chips und Bier sei "totaler Quatsch". Endlich gebe es Spätis nun auch in München, schon würden sie wieder verboten oder eingeschränkt.

"Wenn man eben nicht diesen Flair von einem Univiertel haben will, dann ziehe ich hier halt auch nicht hin." Der Anwohner Ole Dietzmann spricht von Klientelpolitik "für ein paar alteingesessene Münchner". "Aber diese Stadt verändert sich auch und man muss auch Rücksicht nehmen auf die jungen Leute, die herkommen und hier leben wollen", findet er. Die holten sich ihr Bier und ihre Chips beim Kiosk und gingen nicht gepflegt zum Edelitaliener, wo die Halbe Bier fünf Euro koste.

Kontrollen wirken

Das Pochen auf die Einhaltung des Gesetzes hat sich nach Angaben des KVR bereits ausgezahlt. Kontrollen hätten eindrücklich gezeigt, dass sich die Lage verbessert habe: weniger Lärm, weniger Müll und weniger alkoholbedingte Belästigungen. Allerdings sind in Bayern auch seit Anfang August Semester- und Schulferien.

Neben den fünf Kiosken wandte sich die Behörde im Übrigen auch an eine Gaststätte. Diese habe ebenfalls maßgeblich zu den Verhältnissen vor Ort beigetragen. Auch diesem Lokal habe man deshalb untersagt, nach 22 Uhr noch Alkohol zum Mitnehmen anzubieten.

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Vorschaubild: © Felix Hörhager/dpa