Druckartikel: Einkaufen, Treffen, Ausgangssperre: Das sind Corona-Regeln zu Ostern in Bayern

Einkaufen, Treffen, Ausgangssperre: Das sind Corona-Regeln zu Ostern in Bayern


Autor: Redaktion

München, Donnerstag, 01. April 2021

Zwar gibt es in Bayern diese Ostern keinen harten Lockdown - trotzdem gelten einige Beschränkungen. inFranken.de erklärt, welche Corona-Regeln aktuell zu beachten sind.
Naila: Ein geschmückter Osterbrunnen in der Stadtmitte. Ostern ist für Christen das wichtigste Fest im Kirchenjahr. Welche Corona-Regeln in Bayern zu beachten sind, lesen Sie hier.


  • Ostern in der Corona-Pandemie: 2021 herrscht auch an Ostern ein bundesweiter Lockdown
  • Welche Corona-Regeln gelten in Bayern? 
  • Hier finden Sie alle Maßnahmen auf einen Blick

Was gilt jetzt an Ostern in Bayern? Wie Bund und Länder bereits am Montag (22.03.2021) beschlossen haben, wird der Lockdown in Deutschland erneut verlängert. Über Ostern sollten zunächst besonders strenge Regeln gelten. Am Mittwoch (24.03.2021) wurde die Verschärfung jedoch wieder kassiert. Welche genauen Regeln über Ostern in Bayern gelten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Oster-Ruhe in Bayern: Welche Corona-Regeln gelten?

Grundsätzlich wurde beschlossen, dass es bis zum Ende der Osterferien keine weiteren Öffnungsschritte geben wird. Der Lockdown wird, wie bundesweit beschlossen, bis zum 18. April verlängert. Die bisherigen Regeln gelten also weiter. Was wurde darüber hinaus für Bayern beschlossen?

Kontaktbeschränkungen

Ansammlungen im öffentlichen Raum sind grundsätzlich untersagt. Im Privaten gelten weiter die bisherigen Kontaktbeschränkungen. Bedeutet konkret: In Regionen mit einer Inzidenz unter 100 dürfen sich maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen. Liegt die Inzidenz in einer Region über 100, sind nur Treffen mit dem eigenen Haushalt und einer weiteren Person (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit) gestattet. Ausnahmen für die Osterfeiertage, wie sie etwa zu Weihnachten gestattet waren, gibt es dieses Mal nicht. Laut Experten sein die Lage jetzt auch nicht mit der vor Weihnachten vergleichbar. Damals verzeichnete Deutschland knapp 200 Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche. Aktuell liegt die Sieben-Tage-Inzidenz schon bei über 134 (Stand Donnerstag, 01.04.2021) - in Bayern liegt sie sogar noch etwas über dem bundesdeutschen Schnitt, nämlich bei 146,3. Zusätzlich angespannt wird die Corona-Lage derzeit durch die aufkommenden Mutationen. Vor allem die britische Variante ist weiter auf dem Vormarsch.

Handel

Die Geschäfte dürfen nun doch normal öffnen - am Gründonnerstag und Karsamstag können wir also wie gewohnt einkaufen. Für Geschäfte, die nicht  für den täglichen Bedarf notwendig sind, gelten jedoch weiterhin die Regelungen, die sich an der jeweiligen Inzidenz der Region orientieren: Liegt der Wert zwischen 50 und 100 ist ein Termin zum Einkaufen notwendig (Click & Meet), liegt er über 100 müssen die Läden wieder schließen. Neu ist in Bayern, dass Schuhhändler wieder öffnen dürfen- und das schon ab diesem Donnerstag (1. April).

Ostergottesdienste

Glaubensgemeinschaften waren dazu angehalten, ihre Gottesdienste generell virtuell abzuhalten. Nach Widerstand aus der katholischen und evangelischen Kirche wurde diese Bitte nun ebenfalls aus dem Beschluss gestrichen. Präsenzgottesdienste finden demnach statt. Es gelten jedoch weiterhin strenge Auflagen, in manchen Gemeinden ist eine vorherige Anmeldung nötig. Viele fränkische Regionen halten nun an Ostern Präsenzgottesdienste ab.

Ausgangssperre 

Eine generelle nächtliche Ausgangssperre wie an Weihnachten wird es an Ostern trotz hoher Corona-Zahlen nicht geben. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 gilt wie üblich die regionale Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Hier sehen Sie, ob Ihre Region von der Ausgangssperre betroffen ist.

Reisen

Reisen sind über Ostern grundsätzlich erlaubt. In Deutschland sind jedoch keine Hotels, Ferienwohnungen oder Ähnliches geöffnet. Es sind also nur Tagesausflüge möglich. Auch ins Ausland kann geflogen werden. Wer allerdings in ein ausländisches Risikogebiet reist, muss nach der Rückkehr zehn Tage in Quarantäne. Nach fünf Tagen kann die Person dann einen PCR-Test machen und im Fall eines negativen Resultates die Quarantäne verkürzen. Bei Regionen oder Ländern, die Virusvariantengebiete sind, gilt eine 14-tätige Quarantäne. Seit Dienstag (31.03.21) gilt außerdem für alle Reiserückkehrer eine generelle Testpflicht beim Einreisen. Bei Ausflügen und Reisen gilt dennoch: Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch sinnvoll. Laut neuesten Prognosen des RKI könnte sich die Corona-Lage in Deutschland nach Ostern sogar noch weiter verschärfen.  

Nach Ende der Osterferien sind Lockerungen in Bayern geplant

Weitere Lockerungen in Bayern wird es frühestens Ende der Osterferien geben, also ab 12. April. Sicher sind diese jedoch noch nicht, denn die Corona-Lage in Bayern scheint sich durch die aktuell geltenden Maßnahmen nicht zu entspannen. Gut möglich also, dass die geplanten Lockerungen nach den Osterferien nochmals kassiert werden. Noch den Osterfeiertagen wird sich das bayerische Kabinett mit dieser Frage beschäftigen. 

Diese Öffnungsschritte sind ab 12. April in Bayern geplant

  • Kultur, Sport und Gastronomie: In Landkreisen mit einer Inzidenz unter 50 soll die Öffnung der Außengastronomie sowie der Besuch von Theater, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos möglich sein. Außerdem darf wieder kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich gemacht werden. In Landkreisen mit Inzidenz-Werten zwischen 50 und 100 sind dieselben Öffnungen geplant, jedoch ist dafür ein aktueller, negativer Corona-Schnelltest oder Selbsttest notwendig. Für den Besuch der Außengastronomie ist zudem ein Termin notwendig.

  • Handel: Der Einzelhandel darf in Regionen mit einer Inzidenz unter 100 unter den bisherigen Hygieneauflagen (Mindestabstand, Maskenpflicht, begrenzte Kundenanzahl nach Größe des Ladens) wieder öffnen. Liegt der Inzidenzwert zwischen 100 und 200 sollen jedoch Termin-Shoppingangebote (Click&Meet) möglich sein - mit vorheriger Terminvereinbarung und einem negativen Corona-Test.

  • Schule: In Landkreisen mit einer Inzidenz unter 50 dürfen alle Grundschüler wieder in die Schule gehen. Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 50 dürfen alle Klassen jeglicher Schulen zumindest in den Wechselunterricht, liegt der Inzidenzwert über 100 bleibt es beim Distanzunterricht. Ausnahme sind einzig die Abschlussklassen inklusive der Viertklässler, Q11 im Gymnasium und Elftklässler der FOS und BOS. Diese Klassen dürfen in den Präsenzunterricht oder Wechselunterricht. Für den Präsenzunterricht ist dann jedoch ein negatives Testergebnis notwendig. Schüler und Lehrer sollen sich zweimal wöchentlich testen lassen können.

  • Modellprojekte: Aktuell laufen noch die genauen Planungen für die Modellprojekte in Bayern nach dem Tübinger Vorbild. Es gab zwischenzeitlich 83 Bewerber auf 8 Plätze. Welche Regionen Modellstädte werden, wird sich noch zeigen. Söder hatte jedoch schon einige Punkte angedeutet: So soll es eine Region oder Stadt sein, deren Inzidenz unter 100 ist und welche nicht mehr als 100.000 Einwohner hat. 

Über die Corona-Lage in Deutschland halten wir Sie stets in unserem Newsticker auf inFranken.de auf dem Laufenden.

 

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