Zwar gibt es in Bayern diese Ostern keinen harten Lockdown - trotzdem gelten einige Beschränkungen. inFranken.de erklärt, welche Corona-Regeln aktuell zu beachten sind.
- Ostern in der Corona-Pandemie: 2021 herrscht auch an Ostern ein bundesweiter Lockdown
- Welche Corona-Regeln gelten in Bayern?
- Hier finden Sie alle Maßnahmen auf einen Blick
Was gilt jetzt an Ostern in Bayern? Wie Bund und Länder bereits am Montag (22.03.2021) beschlossen haben, wird der Lockdown in Deutschland erneut verlängert. Über Ostern sollten zunächst besonders strenge Regeln gelten. Am Mittwoch (24.03.2021) wurde die Verschärfung jedoch wieder kassiert. Welche genauen Regeln über Ostern in Bayern gelten, erfahren Sie in diesem Artikel.
Oster-Ruhe in Bayern: Welche Corona-Regeln gelten?
Grundsätzlich wurde beschlossen, dass es bis zum Ende der Osterferien keine weiteren Öffnungsschritte geben wird. Der Lockdown wird, wie bundesweit beschlossen, bis zum 18. April verlängert. Die bisherigen Regeln gelten also weiter. Was wurde darüber hinaus für Bayern beschlossen?
Kontaktbeschränkungen
Ansammlungen im öffentlichen Raum sind grundsätzlich untersagt. Im Privaten gelten weiter die bisherigen Kontaktbeschränkungen. Bedeutet konkret: In Regionen mit einer Inzidenz unter 100 dürfen sich maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen. Liegt die Inzidenz in einer Region über 100, sind nur Treffen mit dem eigenen Haushalt und einer weiteren Person (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit) gestattet. Ausnahmen für die Osterfeiertage, wie sie etwa zu Weihnachten gestattet waren, gibt es dieses Mal nicht. Laut Experten sein die Lage jetzt auch nicht mit der vor Weihnachten vergleichbar. Damals verzeichnete Deutschland knapp 200 Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche. Aktuell liegt die Sieben-Tage-Inzidenz schon bei über 134 (Stand Donnerstag, 01.04.2021) - in Bayern liegt sie sogar noch etwas über dem bundesdeutschen Schnitt, nämlich bei 146,3. Zusätzlich angespannt wird die Corona-Lage derzeit durch die aufkommenden Mutationen. Vor allem die britische Variante ist weiter auf dem Vormarsch.
Handel
Die Geschäfte dürfen nun doch normal öffnen - am Gründonnerstag und Karsamstag können wir also wie gewohnt einkaufen. Für Geschäfte, die nicht für den täglichen Bedarf notwendig sind, gelten jedoch weiterhin die Regelungen, die sich an der jeweiligen Inzidenz der Region orientieren: Liegt der Wert zwischen 50 und 100 ist ein Termin zum Einkaufen notwendig (Click & Meet), liegt er über 100 müssen die Läden wieder schließen. Neu ist in Bayern, dass Schuhhändler wieder öffnen dürfen- und das schon ab diesem Donnerstag (1. April).
Ostergottesdienste
Glaubensgemeinschaften waren dazu angehalten, ihre Gottesdienste generell virtuell abzuhalten. Nach Widerstand aus der katholischen und evangelischen Kirche wurde diese Bitte nun ebenfalls aus dem Beschluss gestrichen. Präsenzgottesdienste finden demnach statt. Es gelten jedoch weiterhin strenge Auflagen, in manchen Gemeinden ist eine vorherige Anmeldung nötig. Viele fränkische Regionen halten nun an Ostern Präsenzgottesdienste ab.
Ausgangssperre
Eine generelle nächtliche Ausgangssperre wie an Weihnachten wird es an Ostern trotz hoher Corona-Zahlen nicht geben. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 gilt wie üblich die regionale Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Hier sehen Sie, ob Ihre Region von der Ausgangssperre betroffen ist.