Nach monatelanger Schließung können die Clubs und Discotheken aufatmen. Laut aktuellem Bund-Länder-Beschluss darf ab dem 4. März wieder gefeiert werden. Wie wird der Plan in Bayern umgesetzt?
Bayern hat am Dienstag (15. Februar 2022) die Lockerung der Corona-Maßnahmen beschlossen. Für viele Bereiche gibt es Erleichterungen, doch eine Branche wurde außen vor gelassen: Clubs und Discotheken. Ministerpräsident Markus Söder und sein Kabinett haben mit vielen ihre Änderungen einen "Trend" für ganz Deutschland gesetzt, doch beim Feiern wollte der Freistaat nicht vorpreschen. Zuvor hatte der CSU-Chef sogar gesagt, dass Clubs und Discos sicher als letztes geöffnet werden können.
Nach der Kabinettssitzung am Dienstag zeigte sich Söder aber zuversichtlicher, es sollte stattdessen eine bundeseinheitliche Regelung abgewartet werden - und nur einen Tag später war es damit auch schon so weit. Aus den Bund-Länder-Beschlüssen geht hervor, dass ab dem 4. März Clubs und Discotheken wieder öffnen dürfen. Damit sind sie doch nicht die letzten Bereiche, in denen gelockert wird, sondern schon beim zweiten Schritt des Stufenplans dabei.
Clubs und Discotheken: Darf man in Bayern ab 4. März wieder feiern?
Es soll 2G Plus gelten, die Gäste müssen also geimpft oder genesenen sein und zusätzlich einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test vorzeigen. Wer bereits die dritte Corona-Impfung erhalten hat, darf auch ohne Corona-Test feiern gehen.
Wird dieser Öffnungsschritt nun auch in Bayern umgesetzt? Noch gibt es keinen entsprechenden Beschluss des bayerischen Kabinetts, Söders Aussagen nach der letzten Sitzung zufolge ist es aber absehbar. "Bei der Gastronomie glauben wir auch, dass der Weg von 2G auf 3G möglich ist, und auch, dass man bei Discos und Clubs und Bars auf 2G plus gehen kann", sagte er. Das wolle man aber gemeinsam machen. "Denn für uns ist ganz wichtig, dass wir am Ende keinen Party- oder Disco-Tourismus dann bekommen", erklärte der Ministerpräsident.
Auch das Innenministerium teilte am Donnerstag mit, Bayern könne sich vorstellen, Schankwirtschaften, Clubs und Diskotheken "vorsichtig unter den Bedingungen von 2G Plus" zu öffnen. Bundesweite Schritte in dieser Richtung würden begrüßt - es ist somit davon auszugehen, dass die Staatsregierung zeitnah die Wiedereröffnung der Discotheken beschließen wird. Ab 4. März dürfen dann auch die Menschen im Freistaat wieder feiern gehen.
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