Aktuelle Corona-Regeln für private Feiern: Das gilt bei Hochzeiten, Taufen, Geburtstagen & Co.

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Die Corona-Regeln wurden deutlich gelockert. Welche Regeln gelten aktuell bei Geburtstagen, Hochzeiten oder Taufen?
Die Corona-Regeln wurden deutlich gelockert. Welche Regeln gelten aktuell bei Geburtstagen, Hochzeiten oder Taufen?
Silas Stein/dpa/Illustration

Das bayerische Kabinett hat neue Corona-Regeln und Lockerungen verkündet. Eine wichtige Regel, die auch Feierlichkeiten betrifft, wurde am Donnerstag (03.03.2022) ergänzt. Welche Regeln gelten aktuell für private Feiern?

  • Corona-Regeln in Bayern: Das gilt aktuell bei Geburtstagen, Hochzeiten & Co.
  • Bayerisches Kabinett hat Lockerungen beschlossen
  • Wirte können selbst entscheiden, ob 3G oder 2G plus gilt
  • Je nachdem entfällt Maskenpflicht und Verbot von Musik und Tanz
  • In jedem Fall gilt: Veranstalter und Wirt müssen sich absprechen

Das bayerische Kabinett hat neue Corona-Regeln beschlossen. Ab 4. März treten einige Lockerungen in Kraft. Aber was gilt aktuell bei privaten Veranstaltungen, Geburtstagen oder Hochzeiten?

Corona-Regeln bei Hochzeiten, Geburtstagen & Co.

In Hotels und Gastronomie gilt von diesem Freitag, 4. März, an 3G statt wie bisher 2G. Die Betreiber können jedoch auch freiwillig die 2G-plus-Regel anwenden: Dann  entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske und das Verbot von Musik und Tanz. Welche Regeln noch in der Gastronomie gelten, kannst du hier nachlesen.

Bei privaten Zusammenkünften und bei privaten Veranstaltungen in privaten Räumlichkeiten oder unter freiem Himmel auf privaten Grundstücken, an denen jeweils ausschließlich Personen teilnehmen, die geimpft, genesen oder noch nicht 14 Jahre alt sind, bestehen keine Kontaktbeschränkungen mehr, keine Maskenpflicht und keine Kapazitätsbeschränkungen.

Private Veranstaltungen in privaten Räumlichkeiten dürfen aber keine Umgehung des Verbots von Clubs, Diskotheken und Tanzveranstaltungen nach § 12 Abs. 3 der 15. BayIfSMV darstellen. Die Einhaltung eines Mindestabstands wird generell empfohlen.  Das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist untersagt.

Was gilt bei Veranstaltungen in der Gastronomie?

Für die Bestimmung der Regelungen zu Veranstaltungen in der Gastronomie ist zunächst zu bewerten, ob es sich um eine Veranstaltung oder um ein sonstiges Treffen in der Gastronomie handelt. Für Zusammenkünfte in der Gastronomie, die keinen Veranstaltungscharakter aufweisen (gemeinsames Essen in kleinem Kreis), gelten immer die Regeln für den Besuch gastronomischer Einrichtungen.

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"Wann eine Zusammenkunft den Charakter einer Veranstaltung annimmt, kann nicht abstrakt und allgemeingültig beantwortet werden, sondern hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab", schreibt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.

Die Bewertung obliegt insofern den Verantwortlichen zunächst selbst. Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere Zweck (besonderer Anlass), Organisationsgrad und Programm beziehungsweise geplanter Ablauf der Zusammenkunft. Auch die Anzahl der teilnehmenden Personen kann hierfür einen Anhaltspunkt bieten.

Veranstalter und Gastwirt müssen sich abstimmen

Wenn Veranstaltungen in der Gastronomie in getrennten Räumen (geschlossene Gesellschaft) stattfinden, dann kann der Veranstalter in Abstimmung mit dem Gastwirt wählen, ob für die Veranstaltung die für den Besuch gastronomischer Betriebe geltenden Regelungen oder die Regelungen für Veranstaltungen  gelten soll. Gastwirt und Veranstalter müssen sich vorher auf die Ausgestaltung der Veranstaltung einigen und dies für jeweilige Kontrollen schriftlich dokumentieren. Wird diesem Erfordernis nicht Genüge getan, gelten die Gastronomieregeln.

Soweit für die Veranstaltung in der Gastronomie nach der vorherigen, schriftlichen Festlegung durch Veranstalter und Gastwirt die Gastronomieregelungen gelten, sind auch die Einschränkungen für gastronomische Betriebe anzuwenden: Tanz und laute Musikbeschallung sind unzulässig.

Soweit hingegen nach der vorherigen, schriftlichen Festlegung durch Veranstalter und Gastwirt für die Veranstaltung die Zugangsvoraussetzungen für Veranstaltungen gelten, sind Tanz und laute Musikbeschallung möglich, sofern es sich nicht um eine reine Tanzveranstaltung handelt. In Gebäuden, geschlossenen Räumlichkeiten, Stadien oder anderweitig kapazitätsbeschränkten Stätten dürfen maximal 50 Prozent der Kapazität genutzt, höchstens aber 25.000 Teilnehmer zugelassen werden.

Sowohl bei Veranstaltungen nach Gastronomieregeln, als auch bei Veranstaltungen nach Veranstaltungsregeln, entfällt beim Sitzen am Tisch die Maskenpflicht. In allen anderen Konstellationen – namentlich auch beim Tanzen bei Veranstaltungen nach Veranstaltungsregeln – gilt Maskenpflicht.

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