Welche Corona-Regeln gelten in Bayerns Restaurants und Gaststätten?

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Corona-Regeln in der Gastronomie
In Restaurants, Kneipen und anderen gastronomischen Angeboten gilt ab Freitag, dem 4.3.22, wieder 3G. Die Regeln im Überblick.
Corona-Regeln in der Gastronomie
geralt / pixabay.com

Bayern setzt seinen Lockerungskurs bei den Corona-Maßnahmen fort. Seit dem 4.3.2022 gelten neue Regeln, sogar Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen. Auch in der Gastronomie hat sich einiges geändert. Ein Überblick über die Regeln in Restaurants und Gaststätten.

Lockerungen in der Gastronomie: Seit Freitag, dem 04.03.2022, gelten in Bayern neue Corona-Regeln. Dabei wurden vor allem die Maßnahmen für Clubs und Diskotheken, sowie in den Schulen angepasst.

Bei den regelmäßigen Anpassungen der Corona-Maßnahmen noch den Überblick zu behalten, ist schwer. Deswegen haben wir kurz zusammengefasst, welche Regeln in Restaurants, Gaststätten und anderen gastronomischen Angeboten gelten.

Die Regeln in der Gastronomie im Überblick

Bereits in der Bund-Länder-Runde im Februar wurden einige Lockerungen im Bereich Gastronomie beschlossen - diese wurden nun auch in Bayern umgesetzt. Die größte Erleichterung ist sicherlich, dass in Hotels, Restaurants, Bars und Kneipen von Freitag an wieder 3G gilt. Auch Ungeimpfte können deshalb mit einem negativen Test gastronomische Angebote nutzen. Diese Regeln sind aktuell gültig:

  • Es gilt 3G im Innen- und Außenbereich
  • Von den 3G-Regeln sind Kinder unter 14 Jahren sowie minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, ausgenommen
  • Maskenpflicht im Innenbereich (außer am Platz). Im Außenbereich entfällt die Maskenpflicht
  • Musik ist grundsätzlich nur als Hintergrundmusik zulässig - Tanzen ist nicht erlaubt (Ausgenommen ist  Tanz bei geschlossenen Gesellschaften nach Veranstaltungsregeln)
  • Bei freiwillig 2G plus entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske und das Verbot von Musik und Tanz
  • Abgabe und Lieferung von zur Mitnahme bestimmten Speisen und Getränken sind stets zulässig

Gastronom*innen können also weiterhin schärfere Regeln umsetzen: Falls sie 2G plus umsetzen, können andere Maßnahmen wie die Maskenpflicht und das Tanzverbot entfallen. Sie sind dann also den Clubs- und Diskotheken gleichgestellt, in denen grundsätzlich 2G plus gilt.