Trotz Kritik an der «Chatkontrolle» von Datenschützern könnte die Möglichkeit, private Chats auf kinderpornografisches Material zu scannen, zurückkommen. Was dürften Whatsapp und Co. dann wieder?
Unternehmen wie Whatsapp, Microsoft, Google und Co. könnten schon bald wieder in privaten Chats nach Hinweisen auf sexuellen Kindesmissbrauch suchen dürfen. Nach einer überraschenden Wende in der Debatte um die sogenannte Chatkontrolle billigte das EU-Parlament in einer chaotischen Abstimmung grundsätzlich eine befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln, verlangte aber Änderungen am Vorschlag. Damit kann das Gesetzgebungsverfahren weitergehen.
Eigentlich hatte sich eine Mehrheit der Abgeordneten vor über drei Monaten bereits gegen das Vorhaben gestellt. EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola brachte das Thema durch ein unübliches Vorgehen aber wieder zurück auf die Agenda. Die Übergangsregelung soll bis April 2028 gelten. Bevor sie in Kraft treten kann, muss die EU-Kommission zu den Vorschlägen des Parlaments Stellung beziehen und der Rat der Mitgliedsländer abschließend zustimmen.
Worum es geht
Damit etwa Messengerdienste zur Bekämpfung von Kinderpornografie auf ihrer Plattform private Chats scannen dürfen, sollen sie eine spezielle Ausnahme von den strengen EU-Datenschutzregeln bekommen. Die ist grundsätzlich nicht neu, war aber im April ausgelaufen, nachdem das Europaparlament sie nicht unverändert verlängern wollte.
Die Regelung soll zwar explizit kein Aufbrechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die bei WhatsApp, Signal und Co. mittlerweile Standard ist, ermöglichen. Sie erlaubt dem Vorschlag der Mitgliedsländer nach aber automatisierte Scans auf den Endgeräten.
Wo das Parlament Änderungen will
Experten nennen das Verfahren «Client-Side Scanning». Dabei überprüft eine Software auf dem Smartphone oder Computer den Inhalt von Nachrichten, Fotos und Videos direkt, bevor diese verschlüsselt und verschickt werden. Genau das will das EU-Parlament in großen Teilen nicht mittragen und verlangt, dass auch Inhalte, die noch verschlüsselt werden sollen, unberührt bleiben.
Bevor die Tech-Firmen den Behörden ihre Verdachtsfälle weiterleiten, muss ein Mensch sie den EU-Regelungen nach verifizieren - also ausschließen, dass das Programm einen Fehler gemacht hat.
Wie es zu der Wende kam
Anfang März vertrat eine Mehrheit der Europaabgeordneten noch die Position, dass etwa nur bei konkreten Verdachtsfällen Kontrollen möglich sein sollten. Solchen Einschränkungen wollte der Rat der Mitgliedsländer aber bisher nicht zustimmen - Verhandlungen beider Institutionen scheiterten. An der Haltung des Parlaments änderte sich auch Ende März nichts, als erneut eine Mehrheit der Abgeordneten gegen eine bedingungslose Verlängerung der Ausnahmeregelung stimmte. Dass sie daraufhin auslief und den Online-Plattformen die Rechtsgrundlage für die Suche nach kinderpornografischem Material fehlte, sorgte für Kritik von Ermittlern, manchen Kinderschützern und Politikern. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem schweren «Rückschlag für den Schutz unserer Kinder».