Urteil im "Kettensägen"-Prozess: Jens Lehmann hat fast 300.000 Euro gespart

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Das Landgericht München II befasst sich mit der Frage, ob Jens Lehmann einen Dachbalken angesägt hat. Der Angeklagte gibt sich überraschend wortkarg - und das Gericht urteilt schneller als gedacht.

Nach weniger als drei Stunden ist alles entschieden - und Jens Lehmann hat fast 300.000 Euro gespart.

Das Landgericht München II reduzierte die Geldstrafe für den ehemaligen Nationaltorwart im Prozess um einen bizarren Vorfall mit einer Kettensäge am Starnberger See drastisch. Statt 420.000 Euro muss der 54-Jährige jetzt nur noch 135.000 Euro zahlen.

Lehmann schweigt im Kettensägen-Prozess - 54-Jähriger muss 135.000 Euro zahlen

Das Gericht verhängte 150 Tagessätze zu je 900 Euro wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs, was genau zwischen den Forderungen der Staatsanwaltschaft (170 Tagessätze) und der Verteidigung (130 Tagessätze) liegt. Das Amtsgericht Starnberg hatte Lehmann im vergangenen Jahr wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro verurteilt - also insgesamt 420.000 Euro. Lehmann hatte Berufung eingelegt und auch die Staatsanwaltschaft, die sogar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung forderte.

Lehmann äußerte sich in dem Starnberger Prozess - und auch davor und danach ausführlich, kritisierte die Medienberichte über sein Verfahren, sprach von Vorverurteilungen und fehlenden Beweisen. Im Berufungsverfahren ist er kaum wiederzuerkennen. Kein Wort spricht der WM-Held von 2006. Auch als er gefragt wird, ob er den Äußerungen seines Anwalts Florian Ufer etwas hinzuzufügen hat, beschränkt er sich auf eine knappe Geste, die signalisiert, dass er ihnen zustimmt.

Nach der Urteilsverkündung verlässt er den Gerichtssaal zügig und mit gesenktem Kopf. Dass die Entscheidung des Gerichts so schnell fällt, liegt vor allem an Lehmanns Einlenken. Er und seine Anwälte einigten sich zu Beginn des Verfahrens mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht darauf, seine Verurteilung wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs zu akzeptieren. Daher musste das Landgericht München II im zweiten Prozess nur noch über die Höhe der Strafe entscheiden - und das dauerte nicht lange. Die geplanten Zeugenaussagen und das Video, das Lehmann mit der Kettensäge am Balken seines Nachbarn zeigt, waren nicht mehr notwendig. 

Staatsanwalt: Lehmann "glaubt, über dem Gesetz zu stehen"

Die Staatsanwaltschaft warf Lehmann vor, mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt zu haben. Der Grund dafür soll gewesen sein, dass der Schuppen des Nachbarn die Sicht auf den Starnberger See versperrte. Zudem soll er in einem Parkhaus am Münchner Flughafen die Parkgebühren nicht bezahlt haben. Das Verfahren wegen Beleidigung von Polizisten, die zu ihm kamen, um ihm den Führerschein abzunehmen, wurde eingestellt.

Aus diesem Grund ist auch die Anzahl der Tagessätze geringer als beim Starnberger Urteil. Die drastische Reduktion der Tagessatzhöhe liegt außerdem in einer anderen Einschätzung der Einkommensverhältnisse begründet. Das Amtsgericht Starnberg hatte laut dem Landgericht nicht berücksichtigt, dass Lehmann unterhaltspflichtig gegenüber seiner Frau und seiner jüngsten Tochter ist.

Lehmann habe keine Reue gezeigt, sagte Staatsanwalt Stefan Kreutzer. Sein Verhalten beweise, "dass er offensichtlich glaubt, über dem Gesetz zu stehen". Lehmanns Anwalt Florian Ufer sah das anders. "Ich glaube, da sehen wir jedenfalls in jedem Fall Verantwortungsübernahme und auch Einsicht", sagte er. Das Gericht müsse in seiner Urteilsfindung "frei von andauernden und ständigen Vorverurteilungen" bleiben. Ufer und auch Lehmann kommentierten das Urteil nicht weiter. Vor dem Gerichtssaal verteilte Ufer an Medienvertreter eine kurze, gedruckte "Presseerklärung in Sachen Jens Lehmann". Auf nur zwei Zeilen hieß es dort: "Die heutige Entscheidung ist ein sehr gutes Ergebnis. Das bisherige amtsgerichtliche Urteil war maßlos überzogen, wie die heutige Reduzierung der Geldstrafe um circa 70 Prozent eindeutig belegt."

Vorschaubild: © Sven Hoppe/dpa