10.000 Euro Strafe: Wieso "Heidi" an Karfreitag verboten ist

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An stillen Feiertagen gelten nicht nur Tanzverbote, sondern auch Filme sind betroffen. Die FSK hat eine Liste mit über 700 Filmen, die nicht gezeigt werden dürfen.

Dass an stillen Feiertagen wie dem Karfreitag ein Verbot für einige Filme gilt, ist den meisten Menschen bekannt. Doch wie kann es sein, dass ein "Heidi"-Film auf der Liste steht? Die Freiwillige Selbstkontrolle (FSK) verwaltet, welche Filme beispielsweise am Karfreitag nicht erlaubt sind - und erklärt den Grund.

Die verbotenen Filme dürfen an den stillen Feiertagen nicht im Kino oder sonst öffentlich gezeigt werden. Bei einem Verstoß ist in Bayern gesetzlich eine Geldstrafe von 10.000 Euro möglich. Eine Ausstrahlung im Fernsehen oder das Anschauen einer DVD bleibt allerdings erlaubt.

Über 700 Filme sind verboten - auch Kinderfilme dabei

In der Gesetzgebung heißt es, dass Unterhaltungsveranstaltungen an stillen Feiertagen nur dann erlaubt seien, wenn diese den ernsten Charakter des Tages wahren. Die Filme sind also aufgrund ihres Charakters verboten, da sie wohl das religiöse Empfinden verletzen. 

Eine Liste der FSK aus dem Jahr 2016 umfasst über 700 Filme, die an stillen Feiertagen nicht öffentlich gezeigt werden dürfen. In dem Dokument finden sich viele Klassiker und auch Kinderfilme. Diese Filme sind beispielsweise verboten:

  • Mad Max
  • Das Leben des Brian
  • The Rocky Horror Picture Show
  • Freitag, der 13.
  • Vier Fäuste für ein Halleluja
  • Scream
  • Police Academy
  • Ghostbusters
  • Der Terminator
  • Max und Moritz
  • Top Gun
  • Robocop
  • Friedhof der Kuscheltiere
  • Reservoir Dogs
  • Heidi (Verfilmung von 2001)
  • 28 Days Later
  • New Kids Nitro

"Heidi" an Feiertagen verboten - FSK erklärt Fehler

Wie die FSK mitteilt, haben sich in der Liste jedoch auch Fehler eingeschmuggelt. So werden "Mary Poppins" und "Die Feuerzangenbowle" als verbotene Filme aufgeführt. Ursprünglich waren die Filme nicht erlaubt, was sich jedoch mittlerweile geändert hat. Allerdings wurde das frühere Verbot fehlerhaft in die Liste übernommen.

Auch bei der "Heidi"-Verfilmung von 2001 ist ein Fehler unterlaufen. Wie die FSK informiert, wurde der Film damals nicht für Feiertage geprüft und somit automatisch verboten. Also verletzt Heidi nicht das religiöse Empfinden. In diesem Fall hat schlichtweg die deutsche Bürokratie versagt.

Die Beschränkungen gelten nur für Kinos, nicht aber für Streamingdienste und TV. Der Hintergrund: Die Regelung stamme noch aus der Weimarer Republik, damals war das Kino der einzige Ausspielweg für Filme. Das spiegele sich auch darin wider, dass seit 1950 immer weniger Filme als nicht feiertagsfrei eingestuft würden.

Besondere Ausnahme für "Das Leben des Brian"

Ein Verein hat in Düsseldorf erstritten, dass die Satire "Das Leben des Brian" gezeigt werden darf - mit Hilfe einer Ausnahmegenehmigung des Düsseldorfer Regierungspräsidenten. Der Film ist seit Jahren eine Art Symbol für den Kampf zur Abschaffung der Feiertagsregelung. In der Komödie aus dem Jahr 1979 wird die Zeit von Jesus Christus aufs Korn genommen. Besonders brisant also, oder aber besonders passend zu den Ostertagen?

Für Ricarda Hinz vom Düsseldorfer Aufklärungsdienst jedenfalls ist die Vorführung des Films vielmehr ein politisches Zeichen als eine Provokation. Die Mehrheit der Düsseldorfer Stadtbevölkerung gehört laut dem Verein Düsseldorfer Aufklärungsdienst längst keiner christlichen Kirche mehr an. Somit sei ein Aufführungsverbot "weder zeitgemäß noch akzeptabel".

Es sei keine Störung der Religionsausübung, wenn derartige Filme gezeigt würden. In einer offenen Gesellschaft solle stattdessen gelten: "Ich lass dich beten, lass du mich lachen."

Vorschaubild: © Croco Filmvertrieb