Es ist ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat am 30. März 2022 den sogenannten „Notfallplan Gas“ aktiviert. Der bestimmt, zumindest in letzter Konsequenz, wem denn letztlich der Gashahn zugedreht werden soll, sollte der Gasvorrat für die gesamte Bundesrepublik nicht mehr ausreichen.
Noch ist es aber nicht so weit. Habeck erklärte: "Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe, dennoch müssen wir die Vorsorgemaßnahmen erhöhen, um für den Fall einer Eskalation seitens Russlands gewappnet zu sein."
Notfallplan Gas zum ersten Mal in der Bundesrepublik aktiv
Der Notfallplan Gas umfasst drei Stufen: In der ersten Stufe, der sogenannten Frühwarnstufe, "liegen konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf vor, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt", heißt es. Nach dem Inkrafttreten der ersten Stufe des Notfallplans Gas bildet sich ein Krisenstab. Zusätzlich werden Gasversorgerinnen und Gasversorger verpflichtet, die aktuelle Versorgungslage der Bundesregierung einzuschätzen.
In der zweiten Stufe, der sogenannten Alarmstufe, gebe es dann "eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage" an Gas. Trotzdem sei der Markt auch in der Alarmphase in der Lage, die Versorgung mit Gas zu gewährleisten. Netzbetreiberinnen und Netzbetreiber regeln die Stabilisierung des Versorgungsnetzes über „Angebot und Nachfrage“. Ein Beispiel dafür sind etwa Verträge mit vereinbarten Unterbrechungen. Unternehmen würden dabei weniger für die Gasversorgung an die Gaslieferantinnen und Gaslieferanten bezahlen, die dafür vorübergehend ihre Lieferung unterbrechen dürfen, um die Versorgung aufrechtzuerhalten. „Flexible Beschaffungsmaßnahmen“ und die Inanspruchnahme von Gasspeichern gehören ebenfalls zu den Maßnahmen, die bei der Alarmstufe greifen. Die Bundesregierung will in beiden Phasen, sowohl der Frühwarnstufe als auch der Alarmstufe, nicht in direkt eingreifen.
In der dritten Stufe, der sogenannten Notfallphase, ändert sich die Haltung der Regierung. Sind alle Alternativen ausgeschöpft oder bringen nicht die erhoffte Entlastung, gebe es auf dem freien Markt kein Gas mehr. Laut Bundesnetzagentur gehe man in der Notfallphase von einem "akuten Mangel" aus. Als Konsequenz daraus folge eine "hoheitlichen Zuteilung" der Gasversorgung durch den Staat. Die Abschaltung der Gasversorgung wird dann also nicht mehr aus freien Stücken vorgenommen, sondern durch den Staat bestimmt, genauer gesagt durch die Bundesnetzagentur.
Präsident der Bundesnetzagentur will Unternehmen in die Pflicht nehmen
Präsident der Bundesnetzagentur ist seit dem 1. März 2022 Klaus Müller (Grüne), zuvor war er Geschäftsführer und Repräsentant des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes. Er ist der Überzeugung, dass man den Unternehmen die Verantwortung nicht abnehmen solle. Das sei "der falsche Weg" wird er in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS) zitiert. Gegenüber der Zeitung erklärte er, dass er begonnen habe zu analysieren, wer denn am meisten Gas verbrauche. "Bis zum Herbst wollen wir in der Lage sein, verschiedene Szenarien zu modellieren, wer von einer Mangellage wie betroffen ist", heißt es.