Was ändert sich noch im Februar? - Verlängerte Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrente
Zum 1. Februar verlängert sich die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente. Sie wird von 62 Jahren und drei Monaten auf das vollendete 65. Lebensjahr erhöht. Das bedeutet, dass die Rentenversicherung die Rente so berechnet, als hätte der Arbeitnehmer bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet. Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat, wer nach einem Unfall oder einer Krankheit nicht mehr arbeiten kann.
Freihandeslabkommen zwischen EU und Japan tritt in Kraft
Ebenfalls zum 1. Februar tritt ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan in Kraft. Bei dem Abkommen "Jefta" geht es vor allem um kräftige Zollsenkungen. So erhoffen sich die EU-Staaten starke Zuwächse im Exportgeschäft. Speziell die Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte könnten von dem Abkommen stark profitieren. Japan ist nach den USA und China die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt.
Energielabel für Staubsauger verboten: Dyson-Klage vor EU-Gericht erfolgreich
Staubsauger brauchen ab Februar 2019 kein Energielabel mehr. Grund für die Änderung ist das britische Staubsauger-Unternehmer James Dyson. Die Firma hatte dagegen geklagt, dass Energietests nur mit Staubsaugern mit leeren Beuteln gemacht würden. Da sich der Beutel aber mit der Zeit füllt, würden die Geräte in der Praxis ganz andere Leistungs- und Verbrauchswerte aufweisen.
Da die Dyson-Staubsauger aber komplett ohne Beutel auskommen und so immer die Werte leerer Beutel hätten, fühlte sich das Unternehmen benachteiligt. Händler dürfen deshalb schon seit dem 19. Januar nicht mehr mit dem Energielabel werben.
Medikamente in Apotheken werden fälschungssicherer
Verschreibungspflichtige Medikamente in Apotheken werden sicherer: Ab dem 9. Februar müssen jene Arzneimittel besondere Sicherheitsmerkmale tragen. Genauer geht es um eine individuelle Nummer, auch in Form eines QRD-Codes, den der Apotheker auslesen kann, sowie ein Siegel, das unerlaubtes Öffnen erkennen lässt. So soll verhindert werden, dass gefälschte Arzneimittel in Umlauf geraten.
Neuer Feiertag eingeführt: Internationaler Frauentag findet erstmals 2019 statt
Der Internationale Frauentag am 8. März wird im Bundesland Berlin zum gesetzlichen Feiertag. Dieses Gesetz gilt ebenfalls ab dem 1. Februar. Damit ist Berlin das erste Bundesland, welches den Feiertag offiziell eingeführt hat. Damit besitzt Berlin zehn Feiertage pro Jahr, während es in Bayern derzeit 13 sind.