Verbot von Kinderehen ist auf dem Weg - so weit geht der Gesetzentwurf
Autor: epd
Berlin, Mittwoch, 05. April 2017
In Deutschland sollen Ehen von Minderjährigen künftig in aller Regel verboten sein.
Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der vor allem auf im Ausland geschlossene Ehen mit jungen Mädchen zielt. Auch unter 16-Jährige seien betroffen, erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), aus dessen Haus die Regelung stammt. Ehen so junger Minderjähriger sollen künftig pauschal für nichtig erklärt werden. Bei 16- und 17-Jährigen sollen Familiengerichte die Ehen nach einer Anhörung aufheben, wobei in besonderen Fällen Ausnahmen zugelassen werden. Menschenrechtler und Kinderrechtsorganisationen begrüßten zwar den Entwurf im Grundsatz. Gegen den Plan, Ehen von Kindern ohne Prüfung für nichtig zu erklären, erheben sie aber Einwände.
Auch die Caritas ist skeptisch. Eheschließungen könnten im Ausland vielfältige Ursachen haben. Ein Grund sei beispielsweise Krieg im Herkunftsland, so dass die Ehe verbunden sei mit der Hoffnung auf Schutz und materielle Versorgung der Frauen. Eine Nichtigkeitserklärung könne den Verlust von Sicherheit und Ausgrenzung der betroffenen Frauen bedeuten. Der Unabhängige Missbrauchsbeauftragte Johannes-Wilhelm Rörig sieht dagegen in den Plänen vor allem einen Schutz für Minderjährige: "Ehe darf kein Freibrief sein, um Sex mit Minderjährigen zu rechtfertigen", sagte er.
Justizminister Maas erklärte, das Wohl der betroffenen Minderjährigen solle im Mittelpunkt stehen. Gleichzeitig betonte er: "Kinder gehören nicht vor das Standesamt und auch nicht an den Traualtar."
Mit dem Gesetzentwurf wird auch im deutschen Recht das Ehemündigkeitsalter auf 18 Jahre heraufgesetzt. Bislang mögliche Ausnahmen für Jugendliche ab 16 sind dann nicht mehr erlaubt. Die Aufhebung von im jüngeren Alter geschlossenen Ehen soll auch für im Ausland eingegangene Ehen gelten. Zudem sieht Maas ein Verbot für Fälle vor, in denen trotz des Verbots der staatlichen Ehe eine Heirat etwa im Rahmen einer religiösen Zeremonie vollzogen wird. Solche Trauungen sollen mit einem Bußgeld geahndet werden können. Das Gesetz soll nach den Plänen der Koalition noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden.