Bamberg
Urteil
Kinderehe: Deshalb ist sie in Deutschland erlaubt
Das Oberlandesgericht Bamberg hat die Heirat eines minderjährigen Mädchens aus Syrien anerkannt. Jetzt begründen die Richter ihre Entscheidung.

Viele minderjährige Mädchen, die nach Deutschland geflüchtet sind, sind verheiratet. Foto: Boris Roessler, dpa
Kinderehe soll verboten werden: Das sieht das Gesetz vor
Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat mit einem Urteil, eine nach syrischem Recht geschlossene Kinderehe anzuerkennen, bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.
Darum ging es bei diesem Fall: Ein 15-jähriges Mädchen und ihr 21-jähriger Ehemann flohen aus Syrien und wohnen nun in Aschaffenburg. Das Jugendamt erkannte diese Ehe nicht an und hatte die Jugendliche von ihrem Mann getrennt. Ihr Vormund sollte das Jugendamt werden. Gegen diese Sorgerechtsfrage protestierte das Paar. Es kam zur Verhandlung beim Familiengericht. Das Jugendamt berief sich unter anderem darauf, dass das Mädchen die Tragweite einer Ehe nicht absehen könne. Deswegen dürften ihr Aufenthalt und der Kontakt mit ihrem Mann vom Jugendamt bestimmt werden. Das Familiengericht entschied zugunsten des Jugendamtes.
Ganz anders urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg: Das hob den Beschluss auf und bestätigte, dass die Kinderehe rechtskräftig sei. OLG-Sprecher Leander Brößler erklärt die komplizierte Rechtslage: "Der Familiensenat stützt sich bei seiner Entscheidung auf Paragraf 1633 Bürgerliches Gesetzbuch, wonach eine verheiratete Minderjährige selbst darüber bestimmen kann, wo sie sich aufhalten und mit wem sie Umgang haben möchte." Voraussetzung für diese Einschränkung der Personensorge des Vormunds ist eine wirksame Ehe. Im konkreten Fall - der Ehemann und seine damals 14-jährige Ehefrau waren bei Eingehung der Ehe syrische Staatsangehörige und haben in Syrien geheiratet - habe das OLG eine wirksame Ehe nach syrischem Recht bejaht, so Brößler.
Hintergrund: Selbst wenn bei Eheschließung ein Verstoß gegen das nach syrischem Recht Mindestalter vorgelegen hätte, wäre die Ehe nach syrischem Recht zwar fehlerhaft und anfechtbar, aber - solange eine begründete Anfechtung nicht erfolgt sei - ist sie als wirksam anzusehen. Die der Familiensenat des OLG betont, gelte die gleiche Rechtsfolge auch im deutschem Recht. Denn das erlaube ebenso Ausnahmen, wonach Minderjährige eine Ehe eingehen können. Auch Heiraten seien als wirksam anzusehen, solange die Ehe nicht aufgehoben worden sei.
Daher könne das Jugendamt nicht über die junge Frau bestimmen, entschieden die Bamberger Richter. Die Stadt Aschaffenburg kann noch bis 23. Juni entscheiden, ob sie eine Beschwerde einlegt.
Nach der Bamberger Richter-Entscheidung wird heiß diskutiert, ob das OLG mit diesem Beschluss Scharia-Kinderehen legalisiert hat? Gerichtssprecher Leander Brößler erklärt auf Anfrage dieser Zeitung: "Der Familiensenat weist in seiner Entscheidung darauf hin, dass er keine Entscheidung dazu treffen musste, ob in der Anerkennung des syrischen Rechts zum Ehemündigkeitsalter ein Verstoß gegen die wesentlichen Grundsätze des deutschen Rechts liegen könnte, da in jedem Fall - sei es nach syrischem oder deutschem Recht - von einer wirksamen Ehe auszugehen sei." Im Hinblick auf die Wirksamkeit der Ehe habe aus diesem Grund das Jugendamt keine Entscheidungsbefugnis für die Frage, wo sich die minderjährige Ehefrau aufhalten und mit wem sie Umgang haben möchte.
Der Familiensenat hat jedoch die Rechtsbeschwerde gegen seine Entscheidung zugelassen, da die Sache grundsätzliche Bedeutung habe. Denn der Bundesgerichtshof hat bislang nicht dazu geäußert, ob eine Eheschließung im Ausland bei Unterschreitung des - nach deutschem Recht geltenden - Ehemündigkeitsalters einen Verstoß gegen die deutsche Rechtsordnung darstellt, und ob aus Kindeswohl-Aspekten ein solcher Verstoß ausnahmsweise die Nichtigkeit so einer Kinderehe in Deutschland zur Folge hat.
Und auch die Politik hat das Problem Kinderehe erkannt. Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) lässt nun prüfen, ob solchen Heiraten die Anerkennung versagt wird, wenn keine Ehemündigkeit nach deutschem Recht besteht. Als mögliche Maßnahme kommt eine Anhebung des Heiratsalters im deutschen Recht auf 18 Jahre in Betracht. Bayern erhofft sich von dieser Gesetzesänderung, dass die bestehende rechtliche Grauzone für Heiraten im Alter von 14 oder 15 Jahren endgültig beseitigt wird. Eine Sprecherin des bayerischen Justizministeriums bestätigt gegenüber dieser Zeitung: "Wir sehen hier einen großen Handlungsbedarf. Nun werden rechtstechnisch verschiedene mögliche Lösungen geprüft."
Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat mit einem Urteil, eine nach syrischem Recht geschlossene Kinderehe anzuerkennen, bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.
Darum ging es bei diesem Fall: Ein 15-jähriges Mädchen und ihr 21-jähriger Ehemann flohen aus Syrien und wohnen nun in Aschaffenburg. Das Jugendamt erkannte diese Ehe nicht an und hatte die Jugendliche von ihrem Mann getrennt. Ihr Vormund sollte das Jugendamt werden. Gegen diese Sorgerechtsfrage protestierte das Paar. Es kam zur Verhandlung beim Familiengericht. Das Jugendamt berief sich unter anderem darauf, dass das Mädchen die Tragweite einer Ehe nicht absehen könne. Deswegen dürften ihr Aufenthalt und der Kontakt mit ihrem Mann vom Jugendamt bestimmt werden. Das Familiengericht entschied zugunsten des Jugendamtes.
Ganz anders urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg: Das hob den Beschluss auf und bestätigte, dass die Kinderehe rechtskräftig sei. OLG-Sprecher Leander Brößler erklärt die komplizierte Rechtslage: "Der Familiensenat stützt sich bei seiner Entscheidung auf Paragraf 1633 Bürgerliches Gesetzbuch, wonach eine verheiratete Minderjährige selbst darüber bestimmen kann, wo sie sich aufhalten und mit wem sie Umgang haben möchte." Voraussetzung für diese Einschränkung der Personensorge des Vormunds ist eine wirksame Ehe. Im konkreten Fall - der Ehemann und seine damals 14-jährige Ehefrau waren bei Eingehung der Ehe syrische Staatsangehörige und haben in Syrien geheiratet - habe das OLG eine wirksame Ehe nach syrischem Recht bejaht, so Brößler.
Hintergrund: Selbst wenn bei Eheschließung ein Verstoß gegen das nach syrischem Recht Mindestalter vorgelegen hätte, wäre die Ehe nach syrischem Recht zwar fehlerhaft und anfechtbar, aber - solange eine begründete Anfechtung nicht erfolgt sei - ist sie als wirksam anzusehen. Die der Familiensenat des OLG betont, gelte die gleiche Rechtsfolge auch im deutschem Recht. Denn das erlaube ebenso Ausnahmen, wonach Minderjährige eine Ehe eingehen können. Auch Heiraten seien als wirksam anzusehen, solange die Ehe nicht aufgehoben worden sei.
Daher könne das Jugendamt nicht über die junge Frau bestimmen, entschieden die Bamberger Richter. Die Stadt Aschaffenburg kann noch bis 23. Juni entscheiden, ob sie eine Beschwerde einlegt.
Heftige Diskussionen um Kinderehe
Nach der Bamberger Richter-Entscheidung wird heiß diskutiert, ob das OLG mit diesem Beschluss Scharia-Kinderehen legalisiert hat? Gerichtssprecher Leander Brößler erklärt auf Anfrage dieser Zeitung: "Der Familiensenat weist in seiner Entscheidung darauf hin, dass er keine Entscheidung dazu treffen musste, ob in der Anerkennung des syrischen Rechts zum Ehemündigkeitsalter ein Verstoß gegen die wesentlichen Grundsätze des deutschen Rechts liegen könnte, da in jedem Fall - sei es nach syrischem oder deutschem Recht - von einer wirksamen Ehe auszugehen sei." Im Hinblick auf die Wirksamkeit der Ehe habe aus diesem Grund das Jugendamt keine Entscheidungsbefugnis für die Frage, wo sich die minderjährige Ehefrau aufhalten und mit wem sie Umgang haben möchte.Der Familiensenat hat jedoch die Rechtsbeschwerde gegen seine Entscheidung zugelassen, da die Sache grundsätzliche Bedeutung habe. Denn der Bundesgerichtshof hat bislang nicht dazu geäußert, ob eine Eheschließung im Ausland bei Unterschreitung des - nach deutschem Recht geltenden - Ehemündigkeitsalters einen Verstoß gegen die deutsche Rechtsordnung darstellt, und ob aus Kindeswohl-Aspekten ein solcher Verstoß ausnahmsweise die Nichtigkeit so einer Kinderehe in Deutschland zur Folge hat.