Nach einer fehlerhaften Anlageberatung hat schon so mancher viel Geld verloren. Wie man unseriöse Angebote erkennt und bei einer Pleite zu seinem Recht kommt, erklären zwei Experten bei unserer Telefonaktion am Dienstag, 29. April, von 16.30 bis 18 Uhr.
Null Risiko, hohe Renditen, das perfekte Geschäft: so versprechen es manche Berater. Bank, Versicherung, Immobilie, Gold, Schiffsbeteiligung - es gibt unzählige Gelegenheiten für eine angeblich gute Investition auf der einen und einen Riesen-Reinfall auf der anderen Seite. Können sich Verbraucher vor solchen Pleiten wie der des Windparkbetreibers Prokon schützen? Wie erkennt man unseriöse oder unsichere Angebote? Und kommt man jemals zu seinem Recht und Geld, wenn man einem Betrug aufgesessen ist?
Antworten auf diese und alle weiteren Fragen zum Thema "fehlerhafte Anlageberatung" gibt es bei unserer Telefonaktion am Dienstag, 29. April. Von 16.30 bis 18 Uhr sind an unserem Redaktionstelefon zwei Experten des Anlegerschutzvereins Nordbayern zu erreichen: Die Rechts- und Fachanwälte Peter Lesch (Coburg) und Carl-Peter Horlamus (Nürnberg).
Peter Lesch ist Rechtsanwalt und Fachanwalt.
Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehört das Kapitalanlagerecht und Bankrecht. Er ist Vorsitzender des Anlegerschutzvereins Nordbayern. Fragen zur Anlageberatung beantwortet Lesch am Dienstag, 29. April, von 16.30 bis 18 Uhr an unserem Redaktionstelefon unter 0951/188-381.
Carl-Peter Horlamus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Aus diesem Schwerpunkt heraus hat er sich auf Kapitalanlagerecht spezialisiert, weil Kapitalanlagen oft als Gesellschaften gebildet werden. Bei unserer Telefonaktion am 29. April ist er von 16.30 bis 18 Uhr unter 0951/188-383 zu erreichen.
Jede zweite Beratung ist fehlerhaft Lesch und Horlamus haben sich unter anderem auf Kapitalanlagerecht spezialisiert. In ihren Kanzleien häufen sich seit einigen Jahren die Mandate wegen fehlerhafter Anlageberatung.
"Oft stellen Kreditinstitute und freie Anlageberater ihr eigenes Provisionsaufkommen vor die Anlageziele der Anleger", sagen die Anwälte.
Diese Erfahrung spiegelt sich in einer Untersuchung der Initiative Finanzmarktwächter. Sie nahm im vergangenen Jahr 298 ausführlich dokumentierte Fälle aus der Beratungspraxis von fünf Verbraucherzentralen systematisch unter die Lupe und fand heraus: Jedes zweite empfohlene Finanzprodukt passt nicht zum Bedarf des Kunden. Die Angebote seien zu teuer, zu unrentierlich, zu unflexibel oder zu riskant. Mit der Initiative Finanzmarktwächter machen der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen seit 2011 auf Missstände im Finanzmarkt aufmerksam.
Zuständig für die Kontrolle von Unternehmen, die auf dem Finanzmarkt tätig sind, ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Jedoch stehen nicht alle Firmen unter staatlicher Aufsicht.
Wenn Anbieter keine Erlaubnis der BaFin benötigen und nur wenige gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen, spricht man vom Grauen Kapitalmarkt. Bei Produkten, die dort angeboten werden, sollte man besonders vorsichtig sein, empfiehlt die BaFin. Auf ihrer Internetseite gibt es eine Broschüre "Grauer Markt und schwarze Schafe" zum Herunterladen sowie eine Liste zugelassener Finanz-Unternehmen und -Vermittler. Eine Warnliste mit unseriösen Firmen und Finanzprodukten hat auch die Stiftung Warentest zusammengestellt. Im aktuellen Heft von "Finanztest" (Ausgabe 5/2014) gibt es außerdem einen Beitrag über nachrangige Geldanlagen, die vor allem mit einem Risiko behaftet sind: dem des Totalverlusts.
Schärfere Gesetze Der Gesetzgeber hat auf die Missstände in der Anlageberatung längst reagiert. So müssen seit dem 1.
Januar 2010 Wertpapierdienstleistungsunternehmen über jede Anlageberatung für Privatkunden ein schriftliches Protokoll anfertigen (Paragraph 34 Absatz 2a Wertpapierhandelsgesetz).
Anleger müssen nicht nur umfassend befragt werden, was ihre Erfahrungen mit Anlagen und ihre Anlageziele sind, ihnen muss dann ein vollständiges und richtiges Bild über Funktionsweise und vor allem Risiken der Anlagen gegeben werden. Aber: "Das findet ganz selten statt", ist die Erfahrung der Experten Lesch und Horlamus.
Sind die Anleger erst geprellt und kommt ihr Fall vor Gericht, "ist das leider häufig ein Kampf, weil die höchstrichterliche Rechtsprechung regelmäßig einen Schritt vor und dann wieder zwei zurück macht, was den Schutz von Anlegern gerade des grauen Kapitalmarktes betrifft", sagen die Anwälte.
Auch würden Gerichte dazu neigen, den Anspruch steller in solchen Fällen tendenziell kritisch zu sehen: "Nach dem Motto, hättest Du doch wissen müssen, dass Anlagen über dem Zinsniveau mit höheren Risiken verbunden sind."
Wer also wissen möchte, wie er sich vor unseriösen Angeboten schützen kann, woran er sie erkennt und wie er bei einer Pleite zu seinem Recht kommt, ist bei unseren Experten an der richtigen Adresse. Die Leitungen in unserer Bamberger Zentralredaktion sind am Dienstag, 29. April, von 16.30 bis 18 Uhr geschaltet. Das sind die Experten unserer Telefonaktion
Peter Lesch ist Rechtsanwalt und Fachanwalt. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehört das Kapitalanlagerecht und Bankrecht. Er ist Vorsitzender des Anlegerschutzvereins Nordbayern. Fragen zur Anlageberatung beantwortet Lesch am Dienstag, 29.
April, von 16.30 bis 18 Uhr an unserem Redaktionstelefon unter 0951/188-381.
Carl-Peter Horlamus ist
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Aus diesem Schwerpunkt heraus hat er sich auf Kapitalanlagerecht spezialisiert, weil Kapitalanlagen oft als Gesellschaften gebildet werden. Bei unserer Telefonaktion am 29. April ist er von 16.30 bis 18 Uhr unter 0951/188-383 zu erreichen.
Mehr Infos zum Thema gibt es auch auf der Internetseite der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen sowie bei der
Stiftung Warentest.