Lokführer berichtete vor Unfall von «Schlenker»
Von einem Schlagen und Scheppern auf den Schienen, einem «Schlenker», hatte auch ein Lokführer dem zuständigen Fahrdienstleiter am Tag vor dem Unfall berichtet. Weil der Mann diese Meldung nicht weiter gab, stand auch er vor Gericht.
Ein Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Sie sah ein «Augenblicksversagen» nach jahrelang tadelloser Arbeit. Auch dieser Forderung folgte das Gericht aber nicht.
Verstoß gegen Sorgfaltspflicht
Die Kammer sieht in dem Versäumnis, den Funkspruch weiterzugeben, zwar schon einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht. Ob der Unfall im Fall der Weitergabe dann verhindert worden wäre, sei aber fraglich.
Das Gericht könne «letzten Endes nicht sicher sagen, ob es dann zu einer Vermeidung des Unfalls gekommen wäre», sagt Lenz. «Es spricht sogar manches dafür, dass der Unfall trotzdem stattgefunden hätte.» Unklar sei zum Beispiel, ob der gemeldete «Schlenker» überhaupt genau dort auftrat, wo später der Unfall verursacht wurde.
Beide Angeklagte hatten sich im Prozess ergriffen und sehr betroffen über das Unglück gezeigt. Zu Beginn des Prozesses hatten sie sich umfangreich geäußert und bei den Hinterbliebenen und Betroffenen entschuldigt.
Kosmos Bahn
«Ist das Gerechtigkeit?», fragt Richter Lenz auch. Und betont, aus seiner Sicht habe seine Kammer durchaus zur Gerechtigkeit beigetragen. «Wir sind dazu auch in den Kosmos Bahn tief eingedrungen», sagt er. «Da gibt’s Strukturelemente in diesem System, die uns unverständlich geblieben sind.» Beispielsweise könne er nicht verstehen, warum Funksprüche nicht digital weitergegeben werden. «Das ist etwas, was wir nicht begreifen können, wenn es um die Sicherheit geht.»
Auch die Schilderungen der knappen Budgets sei eindrücklich gewesen. «Spätestens Mitte des Jahres war der Budgettopf leer.» Besonders kritisch äußerte er sich zu dem Aussageverhalten von Bahn-Mitarbeitern, die als Zeugen ausgesagt hätten und denen es dabei aus seiner Sicht vor allem um die eigene Haut gegangen sei.
Die Deutsche Bahn wollte das Urteil auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur nicht kommentieren, verwies auf eine «uneingeschränkte und vollumfassende» Kooperation mit der Staatsanwaltschaft in den vergangenen Jahren. «Wir werden die Urteilsbegründung des Landgerichts München II auch für die weitere Aufarbeitung nutzen und gegebenenfalls notwendige weitere Anpassungen an Regelwerk und Prozesses prüfen», sagt ein Sprecher.
Ob die juristische Aufarbeitung mit den Freisprüchen abgeschlossen ist, bleibt zunächst aber unklar. Die Staatsanwaltschaft München II lässt offen, ob sie Rechtsmittel einlegen und in Revision gehen will. Man wolle das nun erwägen, sagt ein Sprecher. Eine Woche hat die Behörde dafür Zeit.