Dort habe die Angeklagte plötzlich ein Messer mit einer Klingenlänge von mindestens zehn Zentimetern und einer Breite von mindestens 1,5 Zentimetern gezogen und mindestens sechsmal auf den Jungen eingestochen. Zwei Stiche gingen ins Herz. Fabian starb an dem Tag zwischen 10.50 Uhr und 13.00 Uhr.
Während die Anklage verlesen wurde, sitzt Fabians Mutter mit geradem Rücken und wie versteinert auf ihrem Stuhl. Sie fixiert die Angeklagte mit festem Blick. Ihre Anwältin Christine Habetha sitzt neben ihr. Die persönliche Begegnung mit der Angeklagten falle ihrer Mandantin sehr schwer, sagt sie vor Beginn der Verhandlung. Am Donnerstag, dem zweiten Prozesstag, wird die Mutter als Zeugin aussagen. Am Nachmittag ist der Vater als Zeuge geladen.
Beziehungs-Aus als Tatmotiv?
Gerade den Vater halten die beiden Verteidiger der Angeklagten - Andreas Ohm und Thomas Löcker - für einen zentralen Zeugen. Sie wollen ihn auch zur Beziehung zu der Angeklagten fragen, kündigten sie an. Das Verhältnis scheint auch nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft eine wichtige Rolle zu spielen.
Die Angeklagte, die selbst Mutter ist, habe ziel- und zweckgerichtet gehandelt, um durch die Tötung des Jungen einen Streitpunkt in der Beziehung zum Vater aus dem Weg zu räumen, hieß es in der Anklage.
«Dabei vernichtete sie bedenkenlos das Leben des 8-jährigen Kindes für die vage Hoffnung auf Wiederaufnahme einer für sie auch monetär vorteilhaften Beziehung.» Demnach gehen die Ermittler auch von finanziellen Gründen aus. Denn ohne die Beziehung fürchtete die Frau laut Anklage, ihren Lebensstil nicht fortführen zu können.
Um die Spuren der Tat zu verwischen, soll die Angeklagte den Leichnam des Jungen noch am selben Nachmittag angezündet haben. Gefunden wurde Fabian erst vier Tagen später am 14. Oktober 2025. Die inzwischen Angeklagte hatte selbst den Fund gemeldet. Damals war noch von einer Spaziergängerin die Rede.
Chance auf einen Abschluss
Die Frau will sich laut ihren Verteidigern vorerst nicht zur Sache äußern. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass sich dies im Laufe des Verfahrens ändere. Der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer, Holger Schütt, appellierte an die Medienvertreter, möglichst objektiv und nicht in vorverurteilender Weise zu berichten. «Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung», sagte Schütt. Insgesamt sind bis zum 2. Juli 16 weitere Verhandlungstage angesetzt. Über 60 Zeugen sollen gehört werden.
Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Vier Tage lang suchten damals zahlreiche Einsatzkräfte den Grundschüler. Dabei kamen Spürhunde, Boote und ein Hubschrauber zum Einsatz. Nach der Tat hatte in Güstrow laut Bürgermeister Sascha Zimmermann eine Art Schockstarre geherrscht.
Vom Prozess erhofft sich Zimmermann, der den Auftakt selbst im Gerichtssaal verfolgte, nun Aufklärung. Vielleicht werde es für die Familie keinen Frieden geben, aber doch die Chance auf einen Abschluss.