Kugelbomben oder auch Feuerwerkskugeln enthalten verschiedene pyrotechnische Mischungen und können mehrere Kilogramm wiegen. Wegen der großen Menge an Explosivmasse und ihrer komplexen Funktionsweise sind die Kugeln in Deutschland nicht für den Allgemeingebrauch, sondern ausschließlich für staatlich geprüfte Pyrotechniker zugelassen. Der Name leitet sich von der kugelförmigen Form ab. Die mit den pyrotechnischen Mischungen gefüllte Hülle erzeugt bei der Explosion Lichteffekte am Himmel.
«Pyrotechnikverbot für den Privatgebrauch»
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin fordert angesichts der Feuerwerksexzesse erneut ein Böllerverbot. «Wir brauchen ein Pyrotechnikverbot für den Privatgebrauch», sagte GdP-Sprecher Benjamin Jendro im RBB-Inforadio. Man erlebe als Polizist im Silvestereinsatz eine Szenerie, wo man von überall beschossen werde. Es fehle an einer wirklichen Handhabe, um Täter hart zu bestrafen und andere abzuschrecken. In der Realität würden viele Täter nie eine Anklagebank sehen.
Brandenburgs Innenminister René Wilke (SPD) brachte erlaubte Böllerzonen als Alternative zu einem Böllerverbot ins Gespräch. «Vielleicht ist die Idee der Umkehr (durch erlaubte Zonen) die praktikabelste», schrieb Wilke bei Instagram. «Es könnte besser kontrolliert werden, was eingesetzt wird.» Er schlug eine Kontrolle der verwendeten Pyrotechnik an weniger belebten Stellen für eine begrenzte Zeit vor. «So würden nicht derart viele Menschen (und Tiere) in Mitleidenschaft gezogen werden für den Willen einiger.»
«Existierende Gesetze anwenden»
Der Berufsverband Rettungsdienst äußert Zweifel, ob Strafverschärfungen für Angriffe auf Helfer abschreckend wirken. Es gebe bereits entsprechende Gesetze für hohe Strafen, die aber nicht angewendet würden, sagte der Verbandsvorsitzende Frank Flake den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Bis es zu Prozessen komme, dauere es Monate, manchmal Jahre, bis dahin sei das Geschehene schon fast vergessen. «Es würde reichen, wenn wir die existierenden Gesetze anwenden.»
Bundesjustizministerium will härter vorgehen
Kurz vor Silvester hatte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) einen angekündigten Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Polizisten, Feuerwehrleuten und Rettungskräften vorgelegt. Er sieht härtere Mindeststrafen für Angriffe auf diese Personengruppen vor.
Laut Justizministerium soll es dafür künftig Freiheitsstrafen von mindestens sechs statt wie bisher mindestens drei Monaten geben. In besonders schweren Fällen soll eine Mindeststrafe von einem Jahr statt wie bisher sechs Monaten drohen.
Auch in dieser Silvesternacht kam es in etlichen Städten in Deutschland wieder zu Angriffen auf Einsatz- und Rettungskräfte. Allein in Berlin zählte die Polizei 35 verletzte Beamte, 2 davon so schwer, dass sie stationär in Krankenhäusern aufgenommen werden mussten.