Anwohner berichteten dem dpa-Fotografen, sie hätten die ganze Nacht über das Martinshorn gehört. Anja, eine Anwohnerin, die nur ihren Vornamen sagen wollte, hat den Einsatz in der Nacht ebenfalls mitbekommen. «Wir sind wachgeworden durch Blaulicht, durch Reifenquietschen und die Schüsse haben wir auch gehört», sagte sie. «Man ist schon ein bisschen beklemmt, dass da jetzt ein Toter halt ist und das direkt vor der Haustür.»
Wann darf die Polizei überhaupt schießen?
Im Saarländischen Polizeigesetz ist geregelt, wann die Polizei schießen darf. In Paragraf 57 Absatz 1 steht: «Gegen Personen ist der Gebrauch von Schusswaffen nur zulässig, um angriffs- oder fluchtunfähig zu machen, soweit der Zweck nicht durch Schusswaffengebrauch gegen Sachen erreicht werden kann.» Wenn ein Schuss mit «an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» tödlich sei, sei er nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwendung einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder einer schwerwiegenden Verletzung sei.
«Ein Schusswaffeneinsatz ist quasi das allerletzte Mittel»
«Es gibt für den Schusswaffeneinsatz relativ detaillierte Regelungen im Polizeigesetz», sagte Tobias Singelnstein, Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Goethe-Universität in Frankfurt. «Ein Schusswaffeneinsatz ist quasi das allerletzte Mittel. Wenn gar nichts anderes mehr geht oder funktioniert hat, erst dann darf die Schusswaffe eingesetzt werden.» Auch dann gelte, dass zuerst gegen Sachen und dann gegen Menschen geschossen werden solle.
Experte sieht absolute Ausnahme
Polizeiwissenschaftler Rafael Behr bezeichnete den Einsatz als absolute Ausnahme. «Diese Form von Schusswaffengebrauch, also flüchtenden Autos hinterher schießen, kommt in der Realität sehr selten vor.» Solche Verfolgungsfahrten gehörten «zum absoluten Worst-Case-Szenario im Polizeidienst». Sie setzen mitunter eine gewisse Dynamik in Gang, die im Nachhinein schwierig zu beurteilen sei, sagte Behr, der bis 2024 Professor für Polizeiwissenschaften an der Akademie der Polizei Hamburg war.
Behr sagte, dass eine Analyse des konkreten Falls wegen vieler fehlender Informationen und der laufenden Ermittlungen schwierig sei. Laut dem Experten würde es beispielsweise einen großen Unterschied machen, wenn das Auto auf einen zufahre und Notwehr bestehe - oder wenn das Auto wegfahre.
Fall Lorenz: 21-Jähriger Ostern 2025 erschossen
2025 Jahr hatte die Polizei bundesweit im Einsatz 17 Menschen erschossen, wie aus einer Auflistung der Fachzeitschrift «Bürgerrechte & Polizei/Cilip» hervorgeht, die vom Institut für Bürgerrechte und öffentliche Sicherheit herausgegeben wird. Tödlich verletzt wurde vor einem Jahr auch ein junger Mann in Niedersachsen. In der Nacht zu Ostersonntag 2025 erschoss ein Polizist in Oldenburg den 21 Jahre alten Lorenz.