Halluzinationen von Agenten, Verfolgungswahn, Stimmen im Kopf: Verwirrt, aber entschlossen soll der Messerstecher von Aschaffenburg bei einer Attacke auf Kinder gewesen sein. Doch Ungewissheit bleibt.
Der Verteidiger spricht von der «Tat eines Wahnsinnigen». Nach Worten des psychiatrischen Gutachters sagt der Messerstecher von Aschaffenburg über sich selbst, er habe einen «Teufel im Kopf» gehabt. Stimmen angeblicher Agenten sollen dem Mann befohlen haben, wehrlose Kinder in einem Park anzugreifen. Warum, das hat auch das Landgericht Aschaffenburg in einem sechstägigen Sicherungsverfahren nicht klären können.
Einig sind sich die Prozessbeteiligten darüber, dass der Täter bei der Attacke am 22. Januar nicht Herr seiner Sinne und damit schuldunfähig war. Daher soll der Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. «Es ist unter keinen Umständen zu verantworten, den Beschuldigten in absehbarer Zeit zu entlassen», sagt der Vorsitzende Richter der 1. Großen Strafkammer Karsten Krebs, bei der Urteilsbegründung. Der Mann sei eine «tickende Zeitbombe».
Demnach kommt der afghanische Flüchtling, der zwei Menschen mit einem Küchenmesser getötet und drei Menschen verletzt hat, nicht in ein Gefängnis. Wie lange die Unterbringung des paranoid schizophrenen 28-Jährigen in einer forensischen Psychiatrie nötig sein wird, ist ungewiss. Das Urteil ist rechtskräftig.
Unterbringung unbefristet
Die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses ist unbefristet, wird aber mindestens jährlich von der Strafvollstreckungskammer überprüft. Vollzugslockerungen wie Hofgang oder Urlaub werden nicht automatisch gewährt, sondern hängen laut Gericht vom Therapieerfolg ab.
Ein kleiner Teil der Patienten ist mit einer Therapie nicht erreichbar. Für diese Menschen gibt es keine Lockerungen. Mit einer Entlassung können die Betroffenen erst rechnen, wenn Gutachter sie als ungefährlich eingestuft haben. «Wir wünschen uns, dass der Beschuldigte dauerhaft weggesperrt bleibt», sagt eine Nebenklagevertreterin.
Ort der Aussichtslosigkeit
«Bezirkskrankenhäuser sind abgeriegelt wie eine JVA», erklärt Verteidiger Jürgen Vongries in seinem Plädoyer. Er will Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen, die eine Psychiatrie als Wohlfühlort empfinden. Ein Bezirkskrankenhaus sei ein «trostloser Ort der Aussichtslosigkeit» - und genau das erwarte jetzt seinen Mandanten.
Aus dem Nichts
Es ist der 22. Januar, ein kalter, aber sonniger Tag in der Stadt am Untermain. Zwei Erzieherinnen gehen mit fünf Krippenkindern im Park Schöntal spazieren, als sie einen Mann bemerken, der sich komisch verhält, ihnen folgt. Der Afghane sei auffällig mit einer hellblauen Jacke gekleidet gewesen. «Ich habe mich bedrängt gefühlt, und ich hatte richtig Angst», berichtet eine Erzieherin.