Gab es nicht schon Zahlungen und Urteile?
Ja. Die Lufthansa hat nach dem Unglück bereits Zahlungen geleistet. Nach früheren Angaben der Fluggesellschaft erhielten nächste Angehörige pro Person 10.000 Euro Schmerzensgeld, für jedes Todesopfer sollen außerdem 25.000 Euro als sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld gezahlt worden sein.
Die Folgen der Katastrophe haben über die Jahre mehrere Gerichte in mehreren Ländern beschäftigt. In Prozessen um zusätzliches Schmerzensgeld erlitten Hinterbliebene der Absturzopfer Niederlagen vor den Landgerichten in Frankfurt und Essen sowie in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Hamm.
Die Richter argumentierten dabei jeweils ähnlich, dass die Konzernmutter Lufthansa nicht für die flugmedizinischen Untersuchungen der Crew verantwortlich war. «Die Sicherheit des Flugverkehrs zu gewährleisten, ist eine staatliche Aufgabe, die durch das Luftfahrt-Bundesamt wahrgenommen wird», hieß es etwa im Juni 2022 in Frankfurt. Es könne nur der Staat haften, in dessen Dienst die Ärzte standen.
Wieso wird jetzt in Braunschweig verhandelt?
Weil Kläger nach den ersten Urteilen ihre Forderungen im Juli 2023 an den Staat richteten. Der wird in diesem Fall vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) vertreten, das dem Bundesverkehrsministerium untersteht und seinen Sitz in der niedersächsischen Stadt hat.
Drei Jahre nach Einreichung der Klage informierte das Landgericht nun über den bevorstehenden Termin zur mündlichen Verhandlung. Es werde heute aber keine Beweisaufnahme, Zeugenvernehmung oder Anhörung von Sachverständigen geben, sagt ein Gerichtssprecher. Vielmehr sollen unter anderem Rechtsfragen geklärt werden.
Ein Erfolg für die Kläger ist allerdings fraglich. Das Gericht informierte die Beteiligten vorab, dass die Klage nach vorläufiger Einschätzung unschlüssig sein könnte. Nach Auffassung der Richter in Braunschweig müssten Betroffene ihre Ansprüche bei der Fluggesellschaft anmelden. Dieser Hinweis wirkt vorerst wie ein Widerspruch zu den Argumentationen der bisherigen Urteile aus Frankfurt, Essen und Hamm.
Was erhoffen sich die Betroffenen?
Für die Hinterbliebenen gehe es nach mehr als zehn Jahren endlich um eine Klärung vor Gericht, sagt Klägeranwalt Julius Reiter. «Sie verlangen eine gerichtliche Antwort auf die Frage, ob der Staat die Sicherheitsmaßnahmen eingehalten hat, die gerade ein solches Unglück verhindern sollten».
Für die Angehörigen handele es sich um keinen gewöhnlichen Gerichtstermin, sagt Reiter. «Unser Ziel ist, zu verhindern, dass dieser Prozess endet, bevor die entscheidenden Fragen überhaupt gestellt und Beweise erhoben worden sind.»
Sowohl das Luftfahrt-Bundesamt als auch das Bundesverkehrsministerium wollten sich auf Nachfrage nicht zum laufenden Verfahren äußern.