Die Vorsitzende Richterin erklärte: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass eine öffentliche Namensnennung diese Kontaktperson und staatliche Sicherheitsinteressen in Gefahr bringe. Der Betreffende soll bei einer Einheit der israelischen Streitkräfte tätig sein.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde anschließend noch einmal über die Frage der Namensnennung gesprochen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin werden im Anschluss keine Informationen dazu gegeben.
Was hat es mit einem Treffen in Berlin auf sich?
Irritationen bei der Nebenklage löste die Information aus, dass der Zeuge und der mutmaßliche Entführer sich einmal in einem Berliner Hotel begegneten. Der Zeuge betonte, dass es sich dabei um einen Zufall gehandelt habe.
Er sei nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel im Oktober häufiger in Berlin gewesen, weil er sich mit den Geiseln im Gaza-Streifen beschäftigt habe. Der andere Mann, der später mutmaßlich an der Entführung beteiligt war, habe ihn in dem Hotel angesprochen.
«Wir brauchen mehr Informationen über die Kinder»
Der Zeuge berichtete weiter, er habe den Familienanwalt der Blocks über den Hamburger Hafenchef im Sommer 2022 kennengelernt. Zu diesem Zeitpunkt habe er gar nicht genau gewusst, was das Unternehmen Block mache. Dabei sei das Gespräch auch auf den Sorgerechtsstreit zwischen Christina Block und ihrem Ex-Mann Stephan Hensel gekommen.
«Wir brauchen mehr Informationen über die Kinder in Dänemark», habe der Familienanwalt gesagt. Der Zeuge erklärte, ein sehr guter Freund von ihm aus Israel sei Richter, der sich mit solchen Fällen auskenne. Er habe ein Treffen der Block-Seite mit dem Juristen vermittelt.
Angeklagte Block äußert sich erneut
Anschließend äußerte sich Block zu ihren elektronischen Tagebuch-Aufzeichnungen. Die Angeklagte betonte, sie widerspreche zwar «ausdrücklich» der Verwendung des Tagebuchs. Weil aber öffentlich in den Medien über die Inhalte berichtet werde, stehe sie massiv unter Druck. Sie habe sich daher entschieden, Fragen zu den Inhalten ihres Telefons, darunter auch das Tagebuch, zu beantworten.
Block warf dem Nebenkläger, ihrem Ex-Mann Stephan Hensel, vor, diese Inhalte an die Medien weitergereicht zu haben. «Ich frage mich, ob dies ein faires Verfahren sein kann, bei so vielen Informationen, die außerhalb des Saals herumgeistern.» Sie werde flächendeckend vorverurteilt.
Das Tagebuch war schon am vierten Verhandlungstag Thema gewesen. Die Vorsitzende Richterin fragte damals zu einem Eintrag. Blocks Verteidiger Ingo Bott monierte daraufhin, das Tagebuch sei nicht ordnungsgemäß beschlagnahmt worden. Deshalb dürfe es noch nicht zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden.
Block konnte ihre Erklärung nicht vollständig verlesen, weil der Prozesstag endete. Die Verhandlung wird am 29. Oktober fortgesetzt. Bis Ende März hatte das Gericht insgesamt 53 Prozesstage terminiert.