Im Gerichtssaal herrschte bei der Rekonstruktion der Amokfahrt bedrückende Stille. Der Angeklagte folgte den Ausführungen mit gesenktem Blick. Immer wieder atmete er schwer durch.
Zum Prozessauftakt hatte der Verteidiger des Angeklagten erklärt, sein Mandant habe die Amokfahrt ursprünglich in Offenbach geplant. Dort lebe der Vater des Mannes. Blitzartig sei ihm die Idee gekommen, die Tat in die Mannheimer Innenstadt zu verlegen. Er habe sich in einer «seelischen Krise» befunden, sagte Anwalt Uwe Kosmala. Er habe eine starke Wut gefühlt, Selbstzweifel gehabt und habe bei der Fahrt selbst sterben wollen.
Taxifahrer versperrte ihm den Weg
Als der Angeklagte in einer Sackgasse wendete, um zu flüchten, versperrte ihm ein Taxifahrer «geistesgegenwärtig und mutig» den Weg, wie es in der Urteilsbegründung hieß. Der 40-Jährige habe daraufhin mit einer Schreckschusswaffe einen Schuss gegen die beschädigte Windschutzscheibe abgefeuert, um den Taxifahrer einzuschüchtern.
Dann floh der Mann. Mit der Schreckschusswaffe soll er sich kurz darauf in den Mund geschossen haben, um sich selbst zu töten. Dabei sei er verletzt worden. Danach habe sich der Mann in einem Schienenkanal unter einem Kran versteckt. Die Polizei fand ihn.
Weil er laut Aussagen von Polizisten apathisch wirkte, zitterte und mehrmals das Bewusstsein verlor, kam der 40-Jährige in ein Krankenhaus. Dort soll er später von einer schweren Kindheit mit Gewalt, Drogen und Alkohol berichtet haben. Er habe seinen Job und damit auch seine Krankenversicherung verloren. Dadurch habe er seine Medikamente nicht mehr nehmen können.
Der Richter sagte am letzten Prozesstag, der Mann habe sich kurz vor der Tat Hoffnung auf eine Beziehung zu einer damals 18 Jahre jüngeren Frau gemacht. Die von ihm erlebte Zurückweisung sei für den Täter «bildlich gesprochen der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte». Die Frau hatte ebenfalls als Zeugin ausgesagt.
In Briefen an Verwandte habe der Mann seinen Plan zudem getrieben von Wut und Selbsthass mehrmals versteckt angedeutet, so der Richter. Wie der Angeklagte nach der Tat einem Polizisten im Krankenhaus gesagt haben soll, seien an jenem Montag bei ihm schließlich die Sicherungen durchgebrannt. Seit der Tat saß er in Untersuchungshaft.
Urteil folgte Plädoyers
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten gefordert, den Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen sowie auf eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes plädiert. Die Verteidigung hatte keinen Antrag zur Strafhöhe gestellt. Die Entscheidung, ob Revision eingelegt wird, ist laut Anwalt Kosmala bisher nicht getroffen.