Wer keinen gültigen Fahrschein hat, landet manchmal im Gefängnis. Warum Bundesjustizministerin Stefanie Hubig von der SPD das gerne ändern würde, und was die Union davon hält.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig befürwortet, dass Schwarzfahren nicht mehr als Straftat behandelt wird. «Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung», sagte die SPD-Politikerin der «Neuen Osnabrücker Zeitung». Angesichts überlasteter Gerichte und Gefängnisse stellte Hubig die derzeit geltende Praxis infrage: «Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?»
Modernisierung des Strafrechts geplant
Die Ministerin wies darauf hin, diese Verfahren bänden viele Ressourcen in der Justiz, die anderswo sinnvoller eingesetzt werden könnten. Im Rahmen der geplanten Modernisierung des Strafrechts, auf die sich die schwarz-rote Koalition verständigt habe, müsse deshalb auch die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens kritisch geprüft werden.
Richterbund plädiert für Zugangsbarrieren
Das Argument einer Entlastung der Justiz überzeugt den Deutschen Richterbund (DRB) nicht. Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sagte, es handele sich in der Regel um Bagatellfälle, die schnell zu erledigen seien. Der Richterbund schlägt vor, sich bei der Beförderungserschleichung auf den «strafwürdigen Kern zu beschränken». Das Fahren ohne Fahrschein sollte aus Sicht von Rebehn nur noch strafbar sein, wenn jemand technische Barrieren überwindet oder Kontrollen umgeht.
Für alle anderen Fälle seien die zivilrechtlichen Ersatzansprüche der Verkehrsunternehmen, wie das erhöhte Beförderungsentgelt, ausreichend, sagte Rebehn. In erster Linie seien die Verkehrsbetriebe selbst gefordert, dem Schwarzfahren durch Zugangsbarrieren und häufigere Kontrollen effektiver vorzubeugen. Solche Zugangsbarrieren an Bahnhöfen gibt es in Paris, London und vielen anderen europäischen Großstädten.
Was sagt der Koalitionsvertrag?
Im Koalitionsvertrag von SPD, CDU und CSU gibt es zum Fahren ohne Ticket keine Vereinbarung. Dort heißt es nur, man werde das Strafgesetzbuch weiterentwickeln und prüfen, «welche Vorschriften überflüssig sind und gestrichen werden können».
Anwaltverein übt Kritik an geltender Praxis
Wer ohne gültigen Fahrschein in Bus und Bahn unterwegs ist, begeht bislang eine Straftat - und riskiert eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wer gerichtlich verhängte Geldstrafen nicht zahlen kann, riskiert eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe.
Außer Hubig dringt auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) auf eine Entkriminalisierung. «Der soziale Nutzen der Strafbarkeit ist zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen immens», sagte Swen Walentowski vom DAV der «Neuen Osnabrücker Zeitung». Dem Verein zufolge betragen die Kosten für Verfahren und Haftstrafen rund 200 Millionen Euro jährlich.