Nach zwei Verhandlungstagen endet der Prozess um einen Autounfall, bei dem sieben Menschen ihr Leben verloren. Nach dem Urteil wird klar: Die entstandenen Wunden sind längst nicht verheilt.
Viele Tränen sind während der Verhandlung um einen Autounfall mit sieben Toten in Thüringen geflossen. Auch, als am Amtsgericht Mühlhausen das Urteil fiel, rangen viele der Angehörigen der Opfer und andere Prozessbeteiligte um Fassung. Selbst der Vorsitzende Richter Rüdiger Richel hielt kurz inne, um sich bei der genaueren Begründung des Urteilsspruchs zu sammeln.
Das Schöffengericht verurteilte den 35 Jahre alten Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren: Er war demnach betrunken und zu schnell unterwegs, als er Anfang April 2023 den verhängnisvollen Unfall baute, bei dem sieben Menschen starben und zwei weitere schwer verletzt wurden. Auch die Tatsache, dass der Mann zum Unfallzeitpunkt schon jahrelang keinen Führerschein mehr besaß, floss in das Urteil ein.
Damit wurde das für das Gericht in der Sache höchstmögliche Strafmaß gesprochen. Zudem wies das Gericht an, dass der 35-Jährige frühestens nach fünf Jahren einen Antrag auf einen neuen Führerschein stellen kann. Damit lag das Urteil auch über der von der Staatsanwaltschaft im Plädoyer geforderten Freiheitsstrafe von drei Jahren und elf Monaten. Der Verteidiger hatte im Plädoyer kein eigenes Strafmaß gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 35-Jährige Anfang April vergangenen Jahres auf einer Umgehungsstraße bei Bad Langensalza betrunken und schneller als erlaubt unterwegs gewesen war. Der Mann soll mit seinem Wagen im Gegenverkehr mit einem Auto zusammen gestoßen sein, in dem fünf 19-Jährige saßen. Mit diesem Wagen stieß wiederum ein dahinter fahrendes Auto zusammen. Diese beiden Fahrzeuge gingen nach den Kollisionen in Flammen auf.
«Keine Strafe bringt die Kinder wieder»
Alle 19-Jährigen starben. Auch der 60 Jahre alte Fahrer des nachfolgenden Autos starb, seine damals 73 Jahre alte Beifahrerin konnte sich schwer verletzt aus dem brennenden Wagen retten. Ein 44 Jahre alter Mitfahrer im Auto des Angeklagten kam ebenfalls ums Leben, ein Beifahrer wurde schwer verletzt. Auch der Angeklagte selbst schwebte einige Zeit in Lebensgefahr.
«Man kann es nicht rückgängig machen», betonte Richter Richel nach der Urteilsverkündung. «Keine Strafe, egal, wie hoch sie ist, ob sie akzeptiert wird oder nicht, bringt die Kinder wieder, bringt keinen wieder. Und das ist das ganz Traurige.»
Der Angeklagte hatte bereits zu Verhandlungsbeginn die Vorwürfe gegen ihn in vollem Umfang eingeräumt. Allerdings hatte er über seinen Verteidiger erklären lassen, dass er sich an den Tattag nicht mehr erinnern könne, seine Schuld aber nach Sichtung der Unterlagen anerkenne. Im Plädoyer erklärte sein Verteidiger, wenn er könnte, würde sein Mandant gerne die Zeit zurückdrehen. Der Unfall werde auch ihn bis zum Ende seines Lebens begleiten.