Kokain, Fentanyl und Heroin: Über eine Darknet-Plattform werden tonnenweise Drogen gehandelt. Nun steht der Betreiber vor Gericht – und zeigt sich geständig.
Tonnenweise Drogen mit einem Umsatzvolumen von 330 Millionen Euro: Der mutmaßliche Betreiber einer gigantischen Drogenplattform im Darknet hat zum Auftakt des Prozesses am Frankfurter Landgericht ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er sei der Gründer und Betreiber des Online-Marktplatzes «Archetyp Market» gewesen, sagte der 31-Jährige. «Das war ein großer Fehler und ich bereue meine Taten zutiefst.» Alles habe als kleines persönliches Projekt begonnen und eine rasante Entwicklung genommen.
«Archetyp Market» galt als weltweit größter Drogen-Handelsplatz
Bei der Plattform handelte es sich laut Anklage zum Zeitpunkt der Abschaltung im Sommer 2025 um den weltweit größten Handelsmarktplatz für Drogen und Arzneimittel. Gegründet wurde dieser im November 2020. Der Angeklagte, ein in Minden geborener Betriebswirt, war im Juni 2025 von einer Spezialeinheit der spanischen Nationalpolizei in Barcelona festgenommen worden.
Zugleich gab es nach damaligen Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) Durchsuchungen im In- und Ausland und weitere Festnahmen. Die Serverinfrastruktur befand sich demnach in den Niederlanden.
20 Millionen Euro soll der Angeklagte verdient haben
Den Gesamtumsatz bezifferten die Ermittler auf etwa 330 Millionen Euro. Es soll mehr als 600.000 Konten von Kunden aus aller Welt und 2,3 Millionen Bestellungen gegeben haben.
Konkret wurden demnach etwa 6,9 Tonnen, 3,2 Millionen Pillen, 2,2 Millionen Tabs und 326 Liter diverser Drogen - beispielsweise Kokain, Heroin, Crystal Meth, Fentanyl und Crack gehandelt. Darunter waren auch diverse Cannabisprodukte, Arzneimittel oder Dopingmittel.
Der heute 31-Jährige soll die Plattform verantwortet und gemeinsam mit mehreren Moderatoren betrieben haben. Er selbst soll laut den Ermittlungen Einnahmen von etwa 20 Millionen Euro erzielt haben.
Wie wurden die Drogen veräußert?
Die Bezahlung erfolgte nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft szenetypisch in der Kryptowährung Monero. Wie der Angeklagte in seiner Einlassung erkläre, registrierten sich die Besteller und zahlten ihr Guthaben in ein Wallet ein. Daraufhin suchten sie sich Waren aus und gaben Lieferadresse ein. Die Bestellung sei dann von den Verkäufern akzeptiert und verschickt worden.