Ein Flixbus kommt bei voller Fahrt von der A9 bei Leipzig ab. Vier Frauen starben, zahlreiche weitere Fahrgäste werden verletzt. Jetzt fiel das Urteil gegen den Fahrer.
Knapp zwei Jahre nach einem verheerenden Busunfall auf der A9 bei Leipzig mit vier Toten ist der Busfahrer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Eilenburg sprach den 64-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 25 Fällen schuldig. Die Freiheitsstrafe von zwei Jahren wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Der Busfahrer habe für einen Moment nicht die erforderliche Aufmerksamkeit für den Straßenverkehr gehabt, sagte der Vorsitzende Richter Steve Eidner. Er folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für eine «milde und schuldangemessene» Strafe plädiert.
Der Fahrer akzeptierte den Schuldspruch noch im Gerichtssaal. Die Staatsanwaltschaft ließ noch offen, ob sie Rechtsmittel einlegen wird. Die Bewährungszeit für den 64-Jährigen läuft drei Jahre lang.
Bei Tempo 100 von der Autobahn geschleudert
Der mit 53 Reisenden und 2 Fahrern besetzte Doppelstockbus war am 27. März 2024 auf dem Weg von Berlin nach Zürich verunglückt. Der Flixbus geriet nördlich von Leipzig mit knapp 100 km/h ins Schleudern, pflügte durch den Böschungsstreifen, walzte Büsche sowie Bäume nieder und stürzte schließlich auf die rechte Seite. Vier Frauen im Alter von 19, 20, 43 und 47 starben, 46 Fahrgäste wurden verletzt, einige von ihnen schwer.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Busfahrer vorgeworfen, dass er die «im Verkehr erforderliche Sorgfalt» vermissen ließ und dadurch den Unfall verursacht habe. Über seinen Anwalt ließ der 64-Jährige den tödlichen Fehler vor Gericht einräumen.
Fahrer griff wegen der Sonne nach einer Mütze
Der Sachverhalt sei so wie von der Staatsanwaltschaft dargestellt «vollumfänglich zutreffend», sagte Rechtsanwalt Peter Pospisil. Die Sonne habe geblendet, sein Mandant habe nach unten nach einer Mütze gegriffen.
«Es tut ihm unendlich leid, was passiert ist. Er würde die Zeit gerne zurückdrehen, er kann es nicht», erklärte der Anwalt für den aus Tschechien stammenden Busfahrer. Sein Mandant sei kein Risikofahrer gewesen. Übermüdung, Alkohol oder Drogen hätten keine Rolle gespielt. «Es handelt sich um ein einmaliges fahrlässiges Fehlverhalten», sagte Pospisil.