Die Zwölfjährige und ihr 21 Jahre alter Bruder hätten das aus dem Flur beobachtet und seien dann in die Küche gegangen, hätten die Tür geschlossen. Zwei Beamte hätten Geräusche wahrgenommen, «die für sie auf ein hastiges Öffnen von Schubladen und Wühlen nach Messern schließen ließen», berichtete Kluck. Das Mädchen soll auch seinen Bruder zwischenzeitlich bedroht haben.
Polizisten mit vorgehaltener Waffe in Stellung
Die Beamten hätten sich im Treppenhaus postiert - einer mit gezogenem Taser, zwei mit vorgehaltener Dienstwaffe. Die Zwölfjährige sei mit zwei größeren Küchenmessern, deren Klingen in Richtung der Beamten zeigten, auf die Polizisten zugegangen. Deshalb habe ein Beamter seine Dienstwaffe abgefeuert, ein anderer den Taser. Mit einem Durchschuss in der Brust sei das Mädchen zu Boden gegangen.
Gegen den Polizisten, der mit seiner Dienstwaffe schoss, werde wegen versuchten Totschlags ermittelt, sagte Kluck. Gegen den Kollegen, der mit dem Taser schoss, ermittele man wegen Körperverletzung im Amt. Beide hätten sich zu dem Einsatz bislang nicht geäußert und machten von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Darüber hatte zuvor hatte der «Kölner Stadt-Anzeiger» berichtet.
Anwalt übt Kritik
Der Anwalt des Mädchens, Simón Barrera González, warf der Landesregierung und den Ermittlungsbehörden fehlende Neutralität vor. «Da ist so viel offen. Deshalb empfinde ich es als extrem besorgniserregend, dass die Strafverfolgungsbehörden und insbesondere auch der Minister Reul sich so frühzeitig auf die Darstellung einer angeblichen Notwehrsituation festlegen», sagte er.
Die Polizisten seien in dem Treppenhaus nicht in die Enge getrieben gewesen und hätten sich der Situation einfach erstmal entziehen können. «Man stand eben nicht mit dem Rücken zur Wand», betonte der Anwalt.
«Wenn wirklich eine solche Eile bestand wegen der Medikamente, warum hatte die Polizei die Medikamente dann nicht dabei? Warum legt man nicht einfach das Medikament vor die Tür - und bei Tageslicht lässt sich die Situation dann ohne Waffen klären?»
Familie ist gehörlos
Besonders schwierig war der Einsatz wohl dadurch, dass Tochter, Mutter und Bruder gehörlos sind. Einen Gebärdendolmetscher hatte die Polizei bei dem Einsatz nicht vor Ort dabei. Innenminister Reul will deshalb nun prüfen, wie die Polizei für solche Situationen besser geschult werden kann. In der kommenden Woche sei ein Austausch mit mehreren Gehörlosen-Verbänden geplant.
Dass die Polizei auf ein Kind geschossen habe, sei nicht grundsätzlich falsch. «Der Einsatz der Schusswaffe kann gerechtfertigt sein – auch gegen eine Zwölfjährige. Wir alle wissen, wie gefährlich das Tatmittel Messer sein kann», betonte der Minister. Es seien aber auch noch viele Details ungeklärt. «Viele der Fragen, die Sie, die ich, die die Öffentlichkeit haben, werden erst im Laufe dieses Ermittlungsverfahrens zu beantworten zu sein.»